Resolution der Stadt Gladbeck zur Krankenhausplanung des Landes NRW

Olaf Jung
Antrag Gesundheit

Die Ratsfraktion DIE LINKE. Gladbeck bittet folgenden Tagesordnungspunkt auf die TO der Ratssitzung am 10.09.2020 zu setzen:

„Resolution der Stadt Gladbeck zur Krankenhausplanung des Landes NRW“

Der NRW-Krankenhausplan soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein und mit ihm die Entscheidung über die Vergabe von Versorgungsaufträgen. Zum Vorgehen heißt es in dem Gutachten: „Im Jahr 2020 soll mit allen Beteiligten im Landesausschuss für Krankenhausplanung der neue Krankenhausplan des Landes erarbeitet werden. Anschließend werden 2021 die Beteiligten vor Ort aufgefordert, die Verhandlungen über die regionalen Planungskonzepte nach dem neuen Krankenhausplan des Landes aufzunehmen. Ziel ist es, dass diese Verhandlungen bis zum Ende der Legislatur abgeschlossen sind. Die Umsetzung soll im Jahr 2022 abgeschlossen sein.“ Durch Koppelung von Fördermitteln an die freiwillige Schließung von Krankenhäusern könnte hinter dem Rücken der Bevölkerung die Gesundheitsversorgung zentralisiert werden. Insbesondere in der Rhein-Ruhr-Schiene hat das Gutachten hat eine Überversorgung in den Ballungsgebieten festgestellt.

Bislang jedoch fehlt sowohl den Krankenhäusern als auch der Öffentlichkeit jegliche Transparenz über die angewendeten Kriterien. Die behaupteten Strukturqualitäten von Großkliniken ignorieren, dass Qualität durch gute Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams entsteht. Durch die Praxis vielfach widerlegt ist auch die irreführende pauschale Annahme, dass die Leistungen der Großkliniken im Vergleich zu den regionalen Häusern qualitativ hochwertiger seien. Die oberste Prämisse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen von max. 30 Minuten Fahrtzeit zu Krankenhäusern mit Notfallkliniken bleibt bei zigtausend Einsätzen in der Region ein frommer Wunsch. Zudem wären 30 Minuten Fahrtzeit bei Notfällen untauglich und unverantwortlich.

Beschlussvorschlag: 

Der Rat der Stadt Gladbeck unterstützt nachdrücklich die grundgesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus den unabänderlichen Artikeln des Grundgesetzes über die Einhaltung der Menschenrechte und die Sozialstaatlichkeit ergeben. Es besteht eine verfassungsrechtliche und gesetzliche Gewährleistungsverantwortung für die stationäre Gesundheitsversorgung und auf gleichberechtigten Zugang zum solidarisch finanzierten Gesundheitssystem im Sinne geschützter Gemeinwohlbelange. 

Der Rat der Stadt Gladbeck gibt im Lichte der Corona-Virus-Ereignisse in 2020 zu bedenken, dass bei nur noch wenigen zentralisierten Superkliniken die Kapazitäten bei weitem nicht ausreichend wären für die Quarantäne infizierter Personen, die qualifizierte Behandlung symptomatisch Erkrankter und die normale Versorgung der nicht von der Epidemie betroffenen Bevölkerung. Das Gleiche gilt für Großunfälle und Naturkatastrophen. 

Der Rat der Stadt Gladbeck stellt sich konsequent gegen jedes Vorhaben, die vorhandene regionale Krankenhausstruktur in der Fläche zugunsten nur noch weniger „Superkliniken“ aufzugeben und besteht auf dem Erhalt der bisherigen, wohnortnahen Krankenhausversorgung.


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