Man unterscheidet zwischen Kleinen und Großen Anfragen.
Die Kleine Anfrage
Durch sie kann jeder Abgeordnete Auskunft von der Landesregierung verlangen. Die Kleine Anfrage wird schriftlich vorgelegt und darf sich nur auf einen eingegrenzten Sachverhalt beziehen. Oft werden damit Probleme aus dem Wahlkreis des Fragestellers aufgegriffen. Innerhalb von vier Wochen soll die Landesregierung schriftlich antworten. Geschieht dies nicht, kann der Fragesteller beantragen, dass die Landesregierung seine Kleine Anfrage in der Plenarsitzung mündlich beantwortet.
Die Große Anfrage
Da sie von außerordentlichem politischen Interesse sind, werden nach der Beantwortung außerdem fast immer im Plenum erörtert. Während der Sitzung besteht die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Ein solcher Antrag enthält dann meistens die Aufforderung an die Landesregierung, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um Mängel zu beseitigen, die durch die Große Anfrage aufgedeckt wurden.
Große Anfragen können nur von einer Fraktion oder von mindestens sieben Abgeordneten gestellt werden. Sie bestehen im Gegensatz zur Kleinen Anfrage aus einem umfangreichen Fragenkatalog und behandeln einen zusammenhängenden Themenkomplex, etwa "Kohlepolitik" oder "Landwirtschaft". Die Landesregierung soll Große Anfragen innerhalb eines Vierteljahres beantworten.
Quelle: Homepage des Landtages.
Klicken Sie hier, um alle kleinen Anfragen von Ralf Michalowsky in der Datenbank des Landtages zu finden.