Gemeinsame Elternverantwortung

Wenn Eltern sich trennen, ist dies mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. 

Frage: Was sind für Sie Kriterien für eine gelingende Erziehung getrennter Elternteile im Sinne ihrer Kinder?

 

Antwort: Die Eltern sollten sich im Hinblick auf eine am Wohl des Kindes orientierte Erziehung absprechen. D.h. nicht, dass das Erziehungsverhalten identisch sein muss. Das ist es in der Regel auch bei zusammenlebenden Eltern nicht.

Sie sollten sich jedoch über ihr Erziehungsverhalten gegenseitig informieren und dem jeweils anderen das Recht auf Einspruch zubilligen, wenn Grenzen deutlich überschritten wurden.

Die aktuelle psychologische Forschung ist sich einig, dass es für Kinder am besten ist, wenn sie auch nach einer Trennung zu beiden Eltern eine gute Bindung halten können. 

Frage: Welche Maßnahme planen Sie, um dies auf kommunaler Ebene zu fördern?

 

Antwort: Die Kinder sollten einen Ansprechpartner*in beim Jugendamt haben. Und es sollte eine Mitarbeiter*in des Jugendamtes geben, die regelmäßig die Kinder in den Wohnungen der Eltern aufsucht. Sie sollte mit ihnen besprechen, ob sie sich wohl fühlen bzw. was sie sich wünschen, damit ihr Verhältnis zu den Eltern oder zu einem Elternteil verbessert werden kann.

Es sollte ferner eine psychologisch ausgebildete Mitarbeiter*in geben, die den Eltern anbietet, eine von Respekt und Achtung geprägte Beziehung nach der Trennung aufzubauen. Da die Eltern sich meist aus gutem Grund getrennt haben, braucht es hierzu oft viel Zeit, bis beide überhaupt bereit sind, sich auszutauschen. Oft gibt es auch ein gegenseitiges Hausverbot, sodass den Eltern ein neutraler Ort zum Austausch angeboten werden muss.

Im Bereich der Jugendhilfe müssen in der Stadtverwaltung entsprechend ausgeschriebenen Stellen geschaffen werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen externe Fachdienste beauftragt werden und u.a. Sprechstunden dazu anbieten. Auch sollte z. B. bei externen Hilfen wie der Frauenberatung EN. oder Pro Familia neutrale Räume für Gespräche angemietet werden.

In vielen europäischen Ländern hat das Wechselmodell als Leit- bild das Alleinerziehendenmodell („Residenzmodell“) abgelöst. Es bedeutet, dass sich beide Elternteile zu ungefähr gleichen Teilen die Erziehungsarbeit teilen. 

Frage: Wie stehen Sie zum Wechselmodell und wie wollen Sie es fördern?

 

Antwort: Wir stehen sehr positiv zum Wechselmodell, da es erwiesenermaßen die einzige Möglichkeit ist, dass die Kinder sich bei beiden Elternteilen zu Hause fühlen und nicht bei einem Elternteil immer nur "zu Besuch" sind. Das setzt allerdings voraus, dass beide Elternteile in ihrer Wohnung ein Kinderzimmer zur Verfügung haben und nach Möglichkeit nicht allzu weit auseinander wohnen, sodass die Kinder bei jedem Elternteil die Chance haben, mit denselben Freunden ihre Freizeit zu verbringen. 

D.h., dass die Eltern beide ein angemessenes Arbeitsentgelt haben sollten und etwa bei der Wohnungssuche bevorzugt werden sollten. DIE LINKE setzt sich seit langem für gleichen Lohn bei Männern und Frauen ein. Die Wohnungsunternehmen wollen wir für diese Problematik sensibilisieren. Das Jobcenter werden wir zu großzügigen Entscheidungen für diese Fälle bei Aufstocker*innen und Hartz-IV-Bezieher*innen auffordern. 

Das in Deutschland immer noch vorherrschende Alleinerziehendenmodell führt oftmals zum Kontaktabbruch des Kindes zu einem Elternteil. Dies ist häufig mit negativen Auswirkungen auf die gesundheitliche Entwicklung der betroffenen Kinder verbunden. 

Frage: Welche Möglichkeiten sehen Sie, der Eltern-Kind-Entfremdung auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken?

 

Antwort:

siehe Paritätische Doppelresidenz

Statistisch gesehen sind Alleinerziehendenhaushalte besonders oft von Armut und den damit verbundenen sozialen Risiken be- troffen. Da sich dieses Modell an der klassischen Rollenver- teilung orientiert, verliert das betroffene Elternteil vielfach den Kontakt zum Arbeitsmarkt. Unterhaltsplichtige wiederum haben teilweise extreme finanzielle Lasten zu tragen, da sich die Unter- haltsplicht oft nicht den flexiblen Lebensverläufen anpassen lässt.

Frage: Wie wollen Sie kommunal gegen diese Armutsrisiken vorgehen?

 

Antwort: Wir wollen, dass die Menschen in unserer Stadt von ihrer Arbeit leben können. Wir wollen, dass es keine Betriebe gibt, in denen Tarifverträge keine Anwendung finden. Für uns ist klar: Städtische Aufträge dürfen nur an Unternehmen gehen, die einem Tarifvertrag unterliegen und durch Betriebsräte mitbestimmt werden. Für uns steht es außer Frage, dass eine Person, die 40 Stunden in der Woche arbeitet, so viel Lohn erhält, dass sie danach nicht beim Jobcenter aufstocken muss. Ein Mindestlohn von 13 € für alle ist eine wirksame Möglichkeit, Ausbeutung vorzubeugen. Von guten Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen profitieren alle: Nur wer Geld verdient, kann es auch ausgeben. 

Die Stadt Gladbeck soll sich weiterhin beim Jobcenter dafür einsetzen, dass arbeitslose Menschen in den Beratungsgesprächen in ihren Kompetenzen gestärkt und moralisch unterstützt werden. Psychischen Erkrankungen aufgrund von Arbeitslosigkeit soll das Jobcenter aktiv mit Hilfe geeigneten Förderstrategien vorbeugen. 

Für Alleinerziehende müssen Ausbildungsplätze in Teilzeit angeboten werden. In der Verwaltung sollen familienfreundliche Arbeitsstrukturen eingerichtet werden. Die Stadt soll ein Vorbild in Bezug auf Gleichstellung aller sexuellen Orientierungen für die privaten Arbeitgeber darstellen.

Thema Jugendamt

Spätestens die vielen Jugendamtsskandale in den letzten Jahren (Missbrauchsskandale Lüdge und Münster) haben gezeigt, dass es dringend einheitlicher Standards in der Jugendhilfe, einer entsprechenden Personalausstattung und insbesondere einer psychologischen Schulung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) bedarf.

Frage: Wie sind Ihre Planungen?

 

Antwort:

DIE LINKE fordert in Gladbeck einen Ausbau des Personals im Bereich der Jugendhilfen. Dazu gehören selbstverständlich auch Schulungen und Weiterbildungen im notwendigen Umfang.

So gut wie jede kommunale Behörde unterliegt einer Fachaufsicht – mit Ausnahme des Jugendamtes.

Frage: Haben Sie hier Änderungen geplant?

 

Antwort:

Die Unterstützung des Gladbecker Jugendamtes durch das Landesjugendamt erscheint uns bisher ausreichend zu sein. DIE LINKE plant hier keine weiteren Änderungen. Die Fachaufsicht in anderen Behördenbereichen, wie z. B. Umwelt, beschränkt sich in der Regel auf einfache telefonische Nachfragen.

Teilweise wird in Beschwerdefällen die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle gefordert.

Frage: Wie ist Ihre Position hierzu?

 

Antwort:

Die Einrichtung einer Ombudsstelle werden wir fordern, wenn wir wahrnehmen, dass es viele Beschwerden gibt, die nicht angemessen bearbeitet werden. Wir haben dies bisher nicht in diesem Umfang beobachtet. Falls Sie für Gladbeck dazu andere Informationen haben, teilen Sie uns diese bitte gerne mit.

Wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen getrennt lebenden Eltern kommt, zeigt sich oftmals, dass ein „Hochkonflikt-Verhalten“ die beste Strategie ist, um das Elternteil, welches nicht beim Kind wohnt, auszugrenzen beziehungsweise dauerhaft den Kontakt zu verhindern.

Frage: Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dem entgegentreten?

 

Antwort:

Siehe Antworten zum Punkt "Förderung gemeinsamer Elternschaft nach einer Trennung"

 

Thema Schulsozialarbeit

Die Mitarbeit von Eltern an Schulen ist vielfach gewünscht und sinnvoll. Für nicht sorgeberechtigte Eltern (zum Beispiel unverheiratete Elternteile) gibt es oftmals kaum eine Möglichkeit, sich hier zu beteiligen.

Frage: Halten Sie es für sinnvoll, diese Elternteile über eine besondere Ansprache in die Arbeit einzubinden und am Schulleben ihrer Kinder teilhaben zu lassen?

 

Antwort: Es ist richtig und wichtig, auch den nicht sorgeberechtigen Elternteil in den Kontakt zu Lehrer*innen einzubinden, denn dieser Elternteil ist in der Regel zumindest umgangsberechtigt. D.h. das Kind spricht mit diesem Elternteil und verbringt meist auch regelmäßig ein Wochenende bei ihm. Damit das Kind Vertrauen zu diesem Elternteil entwickelt, muss es auch über Schule mit ihm sprechen können und darauf setzen können, dass der Elternteil die Lehrer*innen kennt und selbständig einschätzt.

Thema Sozialarbeit

Klassische Angebote der Sozialarbeit mit Familien richten sich an Alleinerziehende, teilweise exklusiv.

Frage: Halten Sie es für sinnvoll, zusätzliche Angebote für nicht alleinerziehende Trennungseltern (Elterncafès, Eltern-Kind-Angebote, Eltern-Kind-Reisen) zu schaffen?

Antwort: Es ist ausgesprochen sinnvoll, wenn sich nicht alleinerziehende Trennungseltern miteinander, aber auch mit anderen Eltern in vergleichbarer Situation treffen können, um sich auszutauschen. 

 

zurück zum Wahlprogramm