Auskünfte über die Nutzung einer WhatsApp von städtischen Bediensteten

Olaf Jung
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 21.01.2016 waren Sie zu einer so genannten "Expertenanhörung" zur Einführung einer 2,5% Sperrklausel bei Kommunal- und Kreistagswahlen geladen. In Ihrem Vortrag zu diesem Thema erwähnten Sie eine besondere Arbeitsgruppe der Gladbecker Stadtverwaltung, die bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.

Ihr Vortrag im Wortlaut: „Man muss dann schon eine Verwaltung haben, eine Kommunalverwaltung, die leistungssportlich orientiert ist, das geht nur wenn sie auch außerhalb der regulären Dienstzeit, an Wochenenden - und die WhatsApp-Gruppe ist natürlich am Wochenende aktiv und dann wenn's draußen dunkel ist - das ist so, um so etwas halbwegs auf Kurs zu halten.“

Hierzu bitten wir um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen:

  • Ist WhatsApp Ihrer Meinung nach ein sicheres Kommunikationsmittel für Behörden? 
  • Welche Bedeutung hätte die NRW-weite Einführung solcher WhatsAppGruppen in den Kommunen für die Begründung einer 2,5%- Sperrklausel? 
  • Welche städtischen Mitarbeiter der Stadt Gladbeck sind Mitglieder der WhatsApp-Gruppe? 
  • Erfolgt die Vergütung der zusätzlichen Dienstzeit in Form von Freizeitausgleich oder bezahlter Mehrarbeit? 
  • Sind die städtischen Mitarbeiter, die nachts und am Wochenende, Diskussionen in Sozialen Medien (WhatsApp, Faceboock) und OnlinePortalen der Print-Medien (Lokalkompass des Stadtspiegels oder DerWesten der WAZ) halbwegs auf Kurs halten, Mitglieder der WhatsApp-Gruppe? 
  • Erfolgen die Diskussionen und Agitationen, die städtische Mitarbeiter, die Mitglied der WhatsApp-Gruppe sind, zu den gewöhnlichen Dienstzeiten in Sozialen Medien (WhatsApp, Faceboock) und Online-Portalen der PrintMedien (Lokalkompass des Stadtspiegels oder DerWesten der WAZ) führen, in dienstlichem Auftrag? 
  • Gibt es in der WhatsApp-Gruppe Mitglieder die keine städtischen Angestellten sind? 
  • Ist es durch die Arbeit der WhatsApp-Gruppe gelungen die von Ihnen so genannte „grundnervöse Stadtgesellschaft“ wieder auf den gewünschten Kurs zu bringen? 
  • Welche Kosten wurden durch die WnatsApp-Gruppe im städtischen Haushalt 2015 ausgelöst und unter welcher Produktnummer werden sie verbucht? 
  • Ist eine Weiterentwicklung der WhatsApp-Gruppe zu einem eigenen städtischem Amt angedacht und würden bestehende städtische Ämter dadurch obsolet?

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