Auskünfte über die Nutzung einer WhatsApp von städtischen Bediensteten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 21.01.2016 waren Sie zu einer so genannten "Expertenanhörung" zur Einführung einer 2,5% Sperrklausel bei Kommunal- und Kreistagswahlen geladen. In Ihrem Vortrag zu diesem Thema erwähnten Sie eine besondere Arbeitsgruppe der Gladbecker Stadtverwaltung, die bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.
Ihr Vortrag im Wortlaut: „Man muss dann schon eine Verwaltung haben, eine Kommunalverwaltung, die leistungssportlich orientiert ist, das geht nur wenn sie auch außerhalb der regulären Dienstzeit, an Wochenenden - und die WhatsApp-Gruppe ist natürlich am Wochenende aktiv und dann wenn's draußen dunkel ist - das ist so, um so etwas halbwegs auf Kurs zu halten.“
Hierzu bitten wir um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen:
- Ist WhatsApp Ihrer Meinung nach ein sicheres Kommunikationsmittel für Behörden?
- Welche Bedeutung hätte die NRW-weite Einführung solcher WhatsAppGruppen in den Kommunen für die Begründung einer 2,5%- Sperrklausel?
- Welche städtischen Mitarbeiter der Stadt Gladbeck sind Mitglieder der WhatsApp-Gruppe?
- Erfolgt die Vergütung der zusätzlichen Dienstzeit in Form von Freizeitausgleich oder bezahlter Mehrarbeit?
- Sind die städtischen Mitarbeiter, die nachts und am Wochenende, Diskussionen in Sozialen Medien (WhatsApp, Faceboock) und OnlinePortalen der Print-Medien (Lokalkompass des Stadtspiegels oder DerWesten der WAZ) halbwegs auf Kurs halten, Mitglieder der WhatsApp-Gruppe?
- Erfolgen die Diskussionen und Agitationen, die städtische Mitarbeiter, die Mitglied der WhatsApp-Gruppe sind, zu den gewöhnlichen Dienstzeiten in Sozialen Medien (WhatsApp, Faceboock) und Online-Portalen der PrintMedien (Lokalkompass des Stadtspiegels oder DerWesten der WAZ) führen, in dienstlichem Auftrag?
- Gibt es in der WhatsApp-Gruppe Mitglieder die keine städtischen Angestellten sind?
- Ist es durch die Arbeit der WhatsApp-Gruppe gelungen die von Ihnen so genannte „grundnervöse Stadtgesellschaft“ wieder auf den gewünschten Kurs zu bringen?
- Welche Kosten wurden durch die WnatsApp-Gruppe im städtischen Haushalt 2015 ausgelöst und unter welcher Produktnummer werden sie verbucht?
- Ist eine Weiterentwicklung der WhatsApp-Gruppe zu einem eigenen städtischem Amt angedacht und würden bestehende städtische Ämter dadurch obsolet?
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