Wahlausschlüsse bei der Bundestagswahl und barrierefreies Wählen in Gladbeck

Olaf Jung
Anfrage Wahlen

Im Auftrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Gladbeck stelle ich eine Anfrage an den Burgermeister der Stadt Gladbeck mit einigen Fragen zur Thematik der Wahlausschlusse bei der Bundestagswahl und barrierefreies Wahlen in der Stadt Gladbeck.

Das Recht zu wahlen und gewahlt zu werden, ist das politische Grundrecht schlechthin. Dazu hat sich die BRD im Grundgesetz und in einer Reihe volkerrechtlicher Abkommen bekannt. Diese Forderung erhebt auch die UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK). Doch noch immer konnen ca. 85.000 Menschen in Deutschland - Personen mit einer Betreuung fur alle Angelegenheiten und Personen im Masregelvollzug aufgrund einer Psychischen Krankheit - nicht zur Wahl gehen. Die BRD wurde 2015 vor dem UN-Ausschuss fur die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich des Stands der Umsetzung der UN-BRK gepruft. Der Ausschuss war besorgt uber die Wahlrechtsausschlusse und empfahl, „alle Gesetze und sonstigen Vorschriften aufzuheben, durch die Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht vorenthalten wird." Der Landtag NRW hat darauf reagiert: Im Inklusionsstarkungsgesetz wurden die Wahlrechtsausschlusse auf Landes- und Kommunalebene aufgehoben. Fur die Bundestagswahlen existieren sie bisher weiter. Der Burgermeister ist laut Landeswahlordnung ˜ 2, nach Weisung des Kreiswahlleiters, fur die ordnungsgemase Durchfuhrung der Wahl zustandig. Wir stellen in dem o.g. Zusammenhang die folgenden Fragen:

1. Wie viele Menschen sind in der Stadt Gladbeck von Wahlrechtsausschlussen nach ˜13 Bundeswahlgesetz betroffen?

2. Inwieweit teilt die Verwaltung die Besorgnis des UN-Fachausschusses bezuglich der Wahlrechtsausschlusse als Diskriminierung aufgrund von Behinderung?

3. Inwieweit nahm der Burgermeister bzw. der Kreiswahlleiter bei den vergangenen Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen darauf Einfluss, sicherzustellen, dass Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, barrierefrei und leicht zu verstehen und zu handhaben sind, damit eine ordnungsgemase Durchfuhrung der Wahlen gesichert sind?

4. Gab es bei den letzten Wahlen Beanstandung bezuglich der Barrierefreiheit? Wenn ja, um welche handelte es sich?

5. Welche Verbesserungen sind in dieser Hinsicht in Vorbereitung der Landtags- und Bundestagswahlen 2017 geplant?

6. Inwieweit wird bei der Uberprufung der ordnungsgemasen Durchfuhrung einer Wahl auch der Frage nachgegangen, ob diejenigen Vorschriften, die Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Wahlteilnahme ermoglichen sollen, gesetzeskonform angewendet worden sind?


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Antwort

Ulrich Roland, Bürgermeister

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Aktuell besitzen in Gladbeck acht Personen auf Grund gerichtlicher Betreuungsbeschlusse kein Wahlrecht zu Bundestagswahlen. Die Beschlusse sind teilweise zeitlich befristet; das Betreuungsgericht entscheidet nach Fristablauf jeweils neu.

Frage 2:

Die Organisation und Durchfuhrung allgemeiner Wahlen erfolgt durch die Verwaltung stets nach Masgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dies schliest selbstverstandlich die fur Menschen mit Behinderungen besonders notwendig zu treffenden Vorkehrungen mit ein.

Frage 3:

Bei der Organisation und Durchfuhrung aller Wahlen steht u.a. regelmasig der Aspekt im Fokus, Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Wahlteilnahme moglichst zu erleichtern. Diese Masnahmen werden getroffen:

  • Städtisches Internetportal Zu allen Wahlterminen werden hier barrierefrei umfangreiche Wahlinformationen eingestellt; zusatzlich konnen die Ergebnisermittlung und -Prasentation zeitnah verfolgt werden.
  • Wahllokale Zurzeit sind rd. 75 % der Wahllokale barrierefrei zuganglich. Zu allen anstehenden Wahlterminen wird regelmasig uberpruft, ob die Erhohung der Quote moglich ist.
  • Wahlbenachrichtigungen Die Wahlbenachrichtigungen beinhalten immer auch Informationen zur Barrierefreiheit der Wahllokale. Zusatzlich werden fur blinde und sehbehinderte Menschen Hinweise gegeben, welche Ansprechstellen es in Bezug auf notwendige Hilfsmittel gibt.
  • Briefwahlbüro Der Zugang ist barrierefrei; die Positionierung der Wahlkabinen erfolgt grundsatzlich ebenfalls unter dem Aspekt der Barrierefreiheit.
  • Stimmzettelschablonen Die Sehbehindertenverbande haben die Aufgabe ubernommen, fur blinde und sehbehinderte Menschen auf die jeweilige Wahl abgestimmte Stimmzettelschablonen zu entwickeln. Fur uberortliche Wahlen wurden jeweils Schablonen zur Verfugung gestellt. Die Verwaltung hat jeweils uber das Angebot im Internetportal und pressemäßig informiert.

Darüber hinaus geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlburos Auskunfte uber die bestehenden Moglichkeiten der selbstbestimmten Wahlteilnahme von Menschen mit Behinderungen.

Frage 4:

Nein.

Frage 5:

Der bestehende Standard wird selbstverstandlich beibehalten. Daruber hinaus wird insbesondere gepruft, inwieweit die Quote der barrierefreien Wahllokale erhoht werden kann (siehe Frage 3).

Frage 6:

Siehe Frage 2.

Die Organisation und Durchführung allgemeiner Wahlen erfolgt durch die Verwaltung stets nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.


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