Glyphosatverbot in Gladbeck

Olaf Jung
Antrag Umwelt

Die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Umweltausschusssitzung am 18.06.2018 zu setzen:

„Glyphosatverbot in Gladbeck“

Die Ratsfraktion DIE LINKE. Gladbeck bittet die Verwaltung zu prüfen, wie bei allen neu abzuschließenden oder zu verlängernden Pachtverträgen für landwirtschaftliche Zwecke die Anwendung von Glyphosat vertraglich untersagt werden kann.

Bei Glyphosat handelt es sich um ein Breitband- bzw. Totalherbizid, welches bereits in den 70iger Jahren unter dem allseits bekannten Namen Round-up zur Unkrautbekämpfung auf den Markt kam. Es ist geruchlos, wasserlöslich, nichtflüchtig und wird von allen grünen Pflanzenteilen aufgenommen. In der Pflanze blockiert es Stoffwechselvorgänge und die Pflanze stirbt ab. Daher wird der Stoff vermehrt in der Landwirtschaft auf Äckern oder im Obstbau eingesetzt. Es erübrigt das Pflügen. Es wird z.B. aufgebracht, bevor die Feldfrucht gesät wird.

In den letzten Jahren hat sich eine intensive öffentliche Debatte entwickelt, da einige Studien auf mögliche Gesundheitsgefahren hindeuten; insbesondere steht der Stoff in Verdacht, wahrscheinlich krebserregend zu sein (Internationale Agentur für Krebsforschung). Dass es toxische Wirkungen auf die Tierwelt insbesondere auf Insekten und Wassertiere hat, ist mittlerweile bewiesen.

Mit einem Verbot zum generellen Einsatz von Glyphosat könnte ein Zeichen für die Artenvielfalt gesetzt werden. Die Umsetzung des Verbotes könnte dadurch erfolgen, dass die Verträge sukzessive aufgekündigt und neu abgeschlossen werden, wobei mit den größeren Flächen begonnen werden sollte.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt bei allen abzuschließenden oder zu verlängernden landwirtschaftlichen Pachtverträgen die Anwendung von Glyphosat vertraglich zu untersagen.


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