Bau eines Artenschutzzaunes auf der Mottbruchhalde
Die Ratsfraktion DIE LINKE. Gladbeck bittet folgenden Tagesordnungspunkt auf die TO der Ratssondersitzung am 13.08.2020 zu setzen:
„Bericht über den Bau eines Artenschutzzaunes auf der Mottbruchhalde“
Anfang August wurde in den sozialen Medien über den Bau eines Zaunes auf dem Plateau der Mottbruchhalde berichtet. Ein in Augenscheinnahme vor Ort ergab, dass das gesamte Plateau abgesperrt und für Besucher nicht mehr zugänglich ist.
Bei dem Artenschutzzaun handelt es sich um eine Auflage des Kreises Recklinghausen zur Errichtung einer WEA auf der Mottbruchhalde. In der Genehmigung hieß es:
„6.1.3 Zum Schutz der Kreuzkröte sind die in der Artenschutzprüfung beschriebenen Maßnahmen von der ökologischen Baubegleitung zu koordinieren, anzuordnen und zu überwachen. Eingriffs- oder Lagerbereiche, die potenziell durch die Kreuzkröte genutzt oder besiedelt werden können, sind gegen einwandernde Kreuzkröten zu schützen (Amphibienschutzzaun). Innerhalb der eingezäunten Bereiche sind möglicherweise vorhandene Tiere abzusammeln und aus dem Gefahrenbereich auszusiedeln.
6.1.4 Im Umkreis mit einem Radius von 150 m um den Turmmittelpunkt sind aus Artenschutzgründen keine neuen und für Vögel attraktiven Strukturen wie Baumreihen, Hecken, Kleingewässer sowie Brachflächen anzulegen bzw. zu entwickeln.“
Der Amphibienschutzzaun soll also keine Amphibien oder das wertvolle Feuchtgebiet schützen, sondern er stellt eine konkrete Baumaßnahme zur Vorbereitung des Windrades dar.
Auf der Ratssitzung am 14.02.2019 hat der Rat der Stadt Gladbeck nach einer Diskussion über einen Dringlichkeitsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Gladbeck einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Gladbeck spricht sich gegen ein Windrad auf der Mottbruchhalde aus. Die Verwaltung wird beauftragt, auch mit externem Sachverstand, weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen vorzugehen.“
Die Verwaltung wird gebeten über den aktuellen Stand des Verfahrens zu berichten.
Eine Beschlussfassung behalten wir uns vor.
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