Keine Hundesteuer für Inhaber der Gladbeck-Card

Ingrid Wiechert
Antrag Soziales

Die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt den Tagesordnungspunkt:

„Hundesteuer für Inhaber der Gladbeck-Card“

für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.04.2020.

Begründung:

Die Hundesteuer stammt aus den Zeiten der Agrarwirtschaft und ist eine indirekte Luxussteuer. Ihr liegt die Annahme zugrunde, dass jemand, der es sich leisten kann, einen Hund zu halten, der keine Aufgabe (jagen, hüten oder wachen) hat, recht wohlhabend sein muss. Dies sieht man heute noch daran, dass Gebrauchshunde von der Steuer befreit sind.

Inzwischen haben wir uns über die Industriegesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft entwickelt. Es gibt mehr und mehr Single-Haushalte und viele Menschen sind durch Arbeitslosigkeit oder andere Umstände von der Gesellschaft „abgehängt“. Es ist erwiesen, dass die Haltung von Hund und/oder Katze einen positiven Einfluss auf das Herz-Kreislaufsystem und die Psyche des Halters hat. Ferner fördert ein Hund durch die Notwendigkeit des Ausführens die Teilhabe am sozialen Leben der Stadt. Damit ist ein Hund in doppelter Hinsicht wichtig und erfüllt sehr wohl wichtige Aufgaben. Ihn als Luxus zu besteuern ist zumindest für Inhaber der Gladbeck-Card völlig unangemessen.

Beschlussentwurf:

Die Hundesteuer für Inhaber der Gladbeck-Card für den 1. Hund wird erlassen. Für einen eventuellen zweiten oder dritten Hund soll die Hundesteuer jedoch in vollem Umfang erhoben werden. Da für diese Aufgaben ein Hund je Haushalt ausreicht, sollten Zweit- und Dritthunde voll besteuert werden anstatt – für Gladbeck-Card-Inhaber – nur zu 50%. Diese Zahlungen können die Einnahmeverluste wieder ausgleichen.


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