Verlangen auf eine Sondersitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Roland,
ich bitte Sie als den Vorsitzenden des Rates der Stadt Gladbeck eine
Sitzung des Rates entspr. § 47 (1) GO NRW zur Beratung der Offenlegung der Planfeststellung für den Bau der A 52 AK Essen-Nord (B 224) – AD Essen/Gladbeck der A 52 Teil 02: s AD Essen-Gladbeck (StGr. Bottrop/Gladbeck) – AD Essen/Gladbeck für den 30.07.2020 einzuberufen.
Bei dem geplanten Bau der A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet handelt es sich um ein Verkehrsprojekt mit enormer Tragweite. Durch einen Bau der A 52 sollen die bestehenden Verkehrsprobleme im überörtlichen Straßensystem beseitigt werden. Der Bau hat aber auch erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der Stadt Gladbeck.
Am 18.09.2014 stellte der Rat in einem Beschluss fest, dass der Ausbau des jetzt offen liegenden so genannten Südabschnittes mit dem Autobahndreieck „wesentliche Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gladbeck“ und für den Erholungswert der Freizeitstätte Wittringen hat. Der Rat der Stadt Gladbeck forderte die Bezirksregierung Münster auf, das separate Planfeststellungsverfahren für den Bereich südlich der A2 auszusetzen und den gesamten Planungsabschnitt bis Gelsenkirchen-Buer-West zu betrachten.
Bis heute wurde hauptsächlich das Planfeststellungsverfahren für den Südabschnitt weiter verfolgt. Für den Nordabschnitt mitten durch Gladbeck gibt es nicht nur kein eröffnetes Planfeststellungsverfahren, es gibt noch nicht einmal einen Entwurfsplan. Ob - und gegeben Falls wie - die Trasse durch Gladbeck und ein eventueller Tunnel durch Gladbeck gebaut und finanziert werden kann, steht derzeit noch nicht fest.
In der Zeit seit 22. Juni bis zum 21. Juli liegen im Rahmen des Planfeststellungs- verfahrens zum Neubau der A 52 (Teil 02) von südlich AD Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) bis AD Essen/Gladbeck (inklusiv) die ursprünglichen Entwurfspläne aus dem Jahr 2015 und die Pläne des Deckblattes 1 zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit aus. Bis zum 4. August hat jedermann das Recht, Einwendungen, Stellungnahmen und Vorschläge einzureichen. Die bereits zum Beginn des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2015 ausgelegten Entwurfspläne waren seinerzeit Grund für eine kritische Stellungnahme der Stadt Gladbeck, der sich der Stadtrat in einem Beschluss anschloss. Später dann wurde ein Vereinbarungsentwurf mit zugehörigen Eckpunkten erstellt, der die Forderungen der Stadt berücksichtigte. Der Vereinbarungsentwurf ist zwar nie rechtsverbindlich geworden, aber Politiker und Verwaltungen berufen sich bis heute auf ihn. Da die Inhalte des Vereinbarungsentwurfes in den jetzt offen gelegten Entwurfsplänen des Deckblattes 1 zum großen Teil nicht umgesetzt und sogar erhebliche Verschlechte- rungen für die Bürger der Stadt Gladbeck im Vergleich zu den Plänen aus 2015 festzustellen sind, halten wir die erneute Befassung des Stadtrates vor Ablauf der Einwendungsfrist für unbedingt erforderlich und verlangen eine außerplanmäßige Ratssitzung.
§47 (1) der Gemeindeordnung sagt dazu:
„Der Rat wird vom Bürgermeister einberufen. [...] Er ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände es verlangen.“
Konkret werden in den jetzt offen gelegten Unterlagen in nicht nachvollziehbaren Gutachten künftige Verkehrsbedingungen vorausgesetzt, die nicht vorausgesetzt werden dürfen, denn die dafür notwendigen Planungsschritte sind erst im Anfangsstadium und ein Erfolg ist unsicher. Das betrifft den Weiterbau der A 52 bis Gelsenkirchen-Buer-West in 1,5 km langer Tunnellage.
Soweit die Bedingungen des Vereinbarungsentwurfes in der Entwurfsplanung berücksichtigt wurden, ist erkennbar, dass die dadurch erreichten Verbesserungen durch Einsparungen an anderer Stelle wieder zunichte gemacht wurden. Es wurden Schallschutzwände in der Höhe und Länge verringert und teilweise sogar ersatzlos gestrichen. Die Schallbelastung, insbesondere im Bereich Brauck und Rosenhügel, ist trotz eines im Vergleich zu 2015 geringer angesetzten Verkehrsvolumens höher geworden. Alle Maßnahmen sind so berechnet, dass die Grenzwerte der Vorschriftenwerke zum Schutz vor Lärm und vor Luftschadstoffen gerade noch eingehalten werden, obwohl die „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 - ausdrücklich vorsehen, dass Grenzwerte bei Neubauten nicht ausgereizt werden, sondern ein Sicherheitsabstand eingehalten werden sollen:
„Für den Lärmschutz durch Planung gelten die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nicht. Aus § 50 BImSchG folgt, dass diese möglichst unterschritten werden sollen. Die in DIN 18005, Beiblatt 1, Ausgabe 1987, enthaltenen Orientierungs- werte können als Anhalt dienen.“
Dennoch berufen sich die Gutachter im Gutachten auch auf die 16. BImSchV. So ist beispielsweise der in dem Vereinbarungsentwurf festgehaltene offenporige Asphalt (OPA) zwischen Dreieck und östlicher Stadtgrenze nach Buer, der im Neuzustand deutliche, später jedoch geringere Schalldämmwerte für Brauck und Rosenhügel erzielen würde, nicht in den Plänen enthalten, sondern endet vom Dreieck her gesehen an der Horster Straße.
Das Freizeitgebiet Wittringen ist von den bereits erwähnten Verschlechterungen im Vergleich zu 2015 besonders betroffen. In der Umweltverträglichkeitsstudie wird die Bedeutung des Freizeitgebietes Wittringen zu Beginn besonders betont, aber dann wird dies Gebiet gar nicht in die Untersuchungen - weder der Umweltverträglichkeits- untersuchung, noch der schalltechnischen Untersuchung noch der Untersuchung der Luftschadstoffe - einbezogen.
Aus den angeblichen Schallschutzwällen bei Wittringen wurde lediglich noch ein Sichtschutzwall im Bereich der Brillenteiche. Ironischerweise verläuft eine der Rampen des enorm großen Autobahndreiecks mittig auf der Krone des „Sichtschutz“-Walles. Die Höhe des Sichtschutzwalles wird nur im Vergleich zu den Verteilerfahrbahnen angegeben, die Höhe im Vergleich zur Hauptfahrbahn bleibt unklar.
Der Schallschutz beim Hotel van der Valk entfällt ersatzlos, wodurch das Hotel und die daran anschließenden Wohnhäuser und das Erholungsgebiet an der Ellinghorster Straße von der vollen Wucht des Schalls getroffen werden. Mehrere Schallschutz- wände im Autobahndreieck sind entfallen, wodurch der Lärm aus der dann trompetenartig geöffneten A 2 von der Ostseite der A 52 nach Wittringen über die Brillenteiche und den Schlossteich hinein schallt.
Es sind an der Nordseite der A 2 bei den Wohnsiedlungen in Butendorf 9 Meter über die ohnehin in Hochlage verlaufende Autobahn aufragende Schallschutzwände geplant, die das Stadtbild in erheblichen Maße negativ verändern werden.
Im Südabschnitt an der Stadtgrenze zu Bottrop ist der Schallschutz der A 52 nahe der Streubebauung entlang der Welheimer Straße erheblich verschlechtert worden. Der Einbau des offenporigen Asphalts ab Stadtgrenze Bottrop wird durch eine niedrigere und kürzere Schallschutzwand nach Osten hin überkompensiert. Diverse Häuser werden in der schalltechnischen Untersuchung gar nicht darauf geprüft, ob sie von mehr als zulässigem Schall betroffen werden. Obwohl bereits in der Offenlegung des Bottroper Unterabschnittes in diesem Bereich Grenzwertüber- schreitungen bei Schall und Luftschadstoffen festgestellt wurden, gehen die aktuellen Gutachten davon aus, dass es keine Überschreitungen gebe.
Die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Autobahndreiecks kann nur dadurch dargestellt werden, dass eine ampelfreier Verkehrsfluss behauptet wird, was beim Bau des Autobahndreiecks jedoch nicht machbar ist, zumal es keine Beschleunigungsspur von Osten kommend auf die anschließende B 224 in den Plänen gibt. Dieser Fehler würde im Falle der Realisierung zu Rückstaus auf der A 2 und Unfallgefahren führen.
Die Darstellungen in den ausgehängten großen Plänen im Rathaus sind irreführend. Im Autobahndreieck sind die grau eingefärbten OPA- Schallschutzmaßnahmen durchgehend eingezeichnet. Das macht den Eindruck als ob dieser schallmindernde Asphalt im gesamten Autobahndreieck zur Anwendung käme. In Wirklichkeit ist es so, dass auf allen Brückenbauwerken kein OPA aufgebracht wird. Die kleinen Planzeichen sind für den ungeübten Betrachter jedoch nur schwer erkennbar. Schon geringe Lücken in Schalldämmmaßnahmen mindern, die schalldämmende Wirkung in überproportional hohem Maße, was besonders für den „Überflieger“ gilt. So wird der OPA nahezu nutzlos und die Bürger sind falsch informiert.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, DIE LINKE bittet Sie auch Vertreter von Straßen.NRW in die Sitzung einzuladen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bezirksregierung wird erneut aufgefordert, ein Planfeststellungsverfahren für den gesamten Bereich zwischen AK Essen-Nord und AS Gelsenkirchen-Buer-West zu schaffen, das zu einem durchgehenden Baurecht mit zugehöriger Gesamtfinanzierung führen muss. Durch den im Planfeststellungsverfahren dargestellten Teilausbau zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und dem Dreieck-A 2 würden die tatsächlichen Verkehrsprobleme auf der B 224 im Gladbecker Stadtgebiet nicht gelöst, sondern verschlimmert. Insbesondere die bestehenden Stauprobleme auf der B 224 zwischen Gelsenkirchen-Buer und der Gladbecker Stadtmitte würden noch verschärft. Der Teilausbau von Essen bis zur A 2 wird abgelehnt.
2. Die Inhalte des Vereinbarungsentwurfes und der zugehörigen Eckpunkte müssen wie zugesagt in der Planung umgesetzt werden. Das gilt sowohl für den bau- technischen Bereich als auch für die Absprachen zur Finanzierungszuständigkeit. Es dürfen nicht gleichzeitig andere Maßnahmen geplant werden, die den angestrebten Erfolg der umzusetzenden Zusagen konterkarieren und soweit dies bereits geschehen ist, muss dies wieder rückgängig gemacht werden.
3. In allen künftigen Untersuchungen muss der Untersuchungsbereich in Wittringen und den Wohngebieten mindestens 600 m ab der äußersten Fahrspur des großen Autobahndreiecks A 52/A 2 oder deren Zubringern unabhängig vom Fernwirkungsbereich betragen, in allen anderen Bereichen mindestens 300 m. Oberste Priorität hat der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die an der B 224 und A 2 leben, ebenso wie die Menschen, die die Freizeitstätte Wittringen zur Naherholung nutzen!
4. Von den planenden Behörden wird gefordert, Grenzwerte nicht als kleinteilig mit Mindestschutzmaßnahmen anzustrebende Obergrenze, sondern als gesetzlichen Maximalwert zu betrachten, der im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes durch geeignete Schutzmaßnahmen deutlich unterschritten werden muss.
5. Sollten Planungsbehörden den Forderungen des Rates der Stadt Gladbeck nicht nachkommen, wird der Rat seine Unterstützung des Ausbaus der B 224 zur A 52 überdenken müssen und alle denkbaren Maßnahmen zur Verhinderung eines jeden Baus der A52 auf Gladbecker Stadtgebiet ins Auge fassen.
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