A 52: Wem nutzen die Kosten

Olaf Jung
PM A52/B224PM Haushalt und Finanzen

Das Bundesverkehrsministerium hat vom Land NRW für alle Abschnitte der geplanten A 52 in Gladbeck und Essen die Unterlagen angefordert, die notwendig sind um das Nutzen-Kosten-Verhältnis zu ermitteln. Parallel dazu wurde eine kleine Anfrage der LINKEN Bundestagsfraktion beantwortet. Hintergrund der Anfrage war herauszufinden wie die Prioritäten im Straßenbau gesetzt wurden.

Während mittlerweile landauf, landab alle davon reden, dass der Erhalt der bestehenden Straßen  höchste Priorität hat und Ausbau wichtiger als Neubau ist, ist es in Wirklichkeit genau anders herum. Der Neubau wurde gegenüber dem Ausbau deutlich bevorzugt. Die Anfrage ergab, dass 70% des Autobahnneubaus realisiert wurden, aber nur 51% des Autobahnausbaus.
Das Nutzen-Kosten-Verhältnisses spielt überhaupt keine Rolle bei der Frage, ob ein Projekt vorrangig realisiert wird. Eher im Gegenteil. Wie aus der Anfrage hervor geht, sind von den Projekten mit einem Nutzen kleiner als 3 genau 25% realisiert worden (160 Projekte, davon 39 ganz, 2 teilweise, zusätzlich 11 in Bau). Von den 103 Projekten mit einem Nutzen größer als 8 sind 18 ganz und 2 teilweise fertig (5 ganz, 1 teilweise in Bau), das sind weniger als 20%! Und von den 293 Projekten mit einem Nutzen größer als 5 bis 8 sind bislang 67 ganz und 3 teilweise fertig (zusätzlich 26 ganz und 2 teilweise in Bau), das sind 23,4 %.

Fazit: je niedriger der Nutzen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass gebaut wird.

Dabei ist die ganze Methodik und die Verfahrensweise, nach dem die Wirtschaftlichkeit oder Notwendigkeit einer Straße berechnet wird zu kritisieren. Die Prognosen die den Untersuchungen zugrunde liegen sind oft fehlerhaft, ungenau und von niemandem geprüft.

Die Vorgehensweise der Interessenvertretung IHK in Sachen A 52 wirft zudem auch aber auch die Frage auf, welchen Wert unsere Demokratie noch hat. In den demokratisch gewählten Stadt- und Regionalräten wird über die einzelnen Projekte diskutiert und es werden Bürgerentscheide durchgeführt. Die Landesregierung distanziert sich daraufhin von diesen Projekten. In den BVWP sollen dann aber die Projekte kommen, die sich die IHKen wünschen.
Durch das Vorgehen der IHK, die umstrittenen Projekte der A 52 für den Bundesverkehrswegeplan anzumelden, wird zumindest gewährleistet, dass auch in nächsten Jahren Straßenbaumittel von NRW in Richtung Süden verschoben werden können.


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