Unrechtmäßiger Ausschluss der Öffentlichkeit

LINKE klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen Beschlüsse der Rates der Stadt Gladbeck vom 26.11.2015

Olaf Jung
PM Juristisches

Die Ratsfraktion DIE LINKE klagt hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben mit dem Ziel, die in der Ratssitzung am 26.11. gefassten Beschlüsse für ungültig zu erklären. Nach ihrer Überzeugung haben Bürgermeister und Ratsmehrheit drastisch gegen das Prinzip der Öffentlichkeit verstoßen, das ein Grundpfeiler jeder demokratischen Auseinandersetzung ist. Sie haben durch die Reservierung von Plätzen im Zuschauerraum für geladene Gäste und gezielte Vergabe von Plätzen an die Autobahnbefürworter die breite Öffentlichkeit praktisch ausgeschlossen.

Das öffentliche Interesse für diese Ratssitzung, in der der Ratsbürgerentscheid vom 25.03.2012 geschliffen und ungeachtet fraglicher Zuständigkeit der Stadt der „Ausbau der B224 zur A 52“ endgültig beschlossen werden sollte, war bei diesem für die Stadt überragend wichtigen und umstrittenen Thema naturgemäß sehr groß. Während es im Vorfeld des Ratsbürgerentscheides 2012 noch problemlos möglich war, Veranstaltungen zur Information der Bürger in geeigneten Räumen, wie z.B. der Stadthalle, durchzuführen, ist eine Verlegung der Sitzung in Räumlichkeiten, die diesem Interesse gerecht geworden wären, am 26.11.2015 nicht erfolgt.

Die gezielte Steuerung der Sitzung und ihrer Vorbereitung durch den Bürgermeister bedeutet nach Auffassung der LINKEN, dass die von der Kommunalverfassung vorgeschriebene Öffentlichkeit einer Ratssitzung nicht ausreichend hergestellt war und dass damit geltendes Recht verletzt worden ist. Öffentlich ist eine Ratssitzung, wenn jede und jeder ohne Ansehen der Person Zugang zum Sitzungsraum hat. Aufgrund des großen Zuschauerinteresses hätte die Stadt einen größeren Raum finden bzw. Karten für die Sitzung nach dem „Windhundprinzip“ vergeben müssen. Durch die Vergabe eines Teilkontingentes der Karten an die Fraktionen konnte nicht mehr sichergestellt werden, dass die Karten ohne Ansehen der Person vergeben wurden. Zudem wurde die erste Reihe der Zuschauerplätze mit Reservierungsschildern blockiert. In der Sitzung wurden dort Personen aus dem öffentlichen Leben der Stadt Gladbeck sowie Personen platziert, die mit dem Bürgermeister bzw. dem Thema A 52 eng verbunden sind, beispielsweise der für Verkehrsfragen zuständige Mitarbeiter der IHK Münster und die Ehefrau des Bürgermeisters. Rat und Bürgermeister waren dadurch von den wenigen kritischen Bürgern abgeschirmt, die sich trotz der intensiven Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich des Rathauses und vor dem Sitzungssaal mit den ihnen vorab zugeteilten Eintrittskarten Zugang zu der Sitzung verschaffen konnten.

Der so erreichte weitgehende Ausschluss der Öffentlichkeit geschah offensichtlich in politischer Absicht; denn die frühzeitige Vergabe von Karten, die Einschaltung eines massiven Aufgebots von Sicherheitskräften und die Reservierung von Plätzen zeigen, dass sich die Stadtspitze über das nach wie vor überragende Interesse der Bürger an der Sitzung im Klaren war und Kritikern ihrer Politik die Beobachtung der Sitzung gezielt erschweren wollte.


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