Landrat wiegelt ab

Olaf Jung
PM A52/B224PM Juristisches

Die Ratsfraktion DIE LINKE. Gladbeck hatte sich im Februar und März an den Landrat gewandt und die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 26.11.2015 zur A 52 gefordert. Sowohl mit der schriftlichen Vorlage und den Beschlussentwurf, als auch durch die Redebeiträge während der Sitzung wurde bei den Mitgliedern des Rates der Stadt Gladbeck der Eindruck erweckt, dass eine allseitig mit Bindungswillen ausverhandelte und damit endabgestimmte Vereinbarung mit Bund und Land in dem Sinne besteht, dass sie im Zuge der Umsetzung des Ratsbeschlusses durch Mitunterzeichnung der dem Rat vorgelegten Fassung durch den Bundesverkehrsminister Geltungskraft erlangen würde. Basierend auf dieser Informationsgrundlage haben die Ratsmitglieder der Stadt Gladbeck den obigen Beschluss gefasst.

Die Ratsfraktion DIE LINKE. Gladbeck war unter anderem aufgrund einer Akteneinsicht und der Antwort auf die Frage (Nr. 11/Februar) ihrer Bundestagsfraktion an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herrn Alexander Dobrindt, zu der Überzeugung gelangt, dass der Ratsbeschluss auf falschen Darstellungen in der Vorlage für die Ratssitzung und auf falschen Tatsachenbehauptungen während der Ratssitzung beruhte.

Der Landrat teilt der Fraktion DIE LINKE jetzt mit, dass sich der Rat der Stadt Gladbeck, in Kenntnis der erhobenen Vorwürfe, durch den Beschluss vom 10.03.2016 in keiner Weise getäuscht sieht. Der Rat hat am 10.03.2016 mit 27 Stimmen (SPD, Grüne, DSL) den Beschluss vom 26. 11.2015 bestätigt und entschieden, dass Verwaltungsvereinbarungen auch ohne Unterschrift geschlossen werden können.

Die Ratsfraktion DIE LINKE hält das Vorgehen des Landrats, sich die Mehrheitsauffassung des Rates zu eigen zu machen für rechtlich bedenklich und nicht zielführend.Die Entscheidung des Landrates berücksichtigt unseres Erachtens nicht in ausreichendem Maße die vorgelegten Fakten. Daher wird sich die Ratsfraktion DIE LINKE jetzt an die Bezirksregierung wenden.


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