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Olaf Jung

Roland lässt die Maske fallen

Die SPD-Landtagsfraktion hat Bürgermeister Ulrich Roland als Gutachter bestellt um im Landtag die Einführung einer 2,5% Hürde zu legitimieren. Dabei haben die Genossen in Düsseldorf wohl übersehen, dass einige Genossen in der Emscher-Lippe-Region ein etwas eigenartiges Verhalten sowohl gegenüber demokratischen Errungenschaften als auch im Umgang mit politischen Mitbewerbern sowie gegenüber den Bürgern an den Tag legen.

Zunächst sollte Bürgermeister Roland aber erklären warum er die Bildung von DSL- und SBIG-Fraktion genehmigt hat, wenn er doch der Meinung ist, dass diese insbesondere wegen der finanziellen Zuwendungen, der Ausschussmandate und des Antragsrechts erfolgt sei. Auch das an den Pranger stellen eines Ratsmitgliedes der LINKEN, das die Ratsmitglieder als Undemokraten  bezeichnete, die die basisdemokratische Bürgerabstimmung einkassiert haben, wirft Fragen auf. Es gibt in Gladbeck mannigfache Beispiele von Ratsmitgliedern, die viel bedenklicher über die Stränge geschlagen haben, aber diese entstammen wohl der falschen Partei.

Der Bürgermeister kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die kleinen Parteien, die immerhin mehr Wählerstimmen auf sich vereinigen als die zweitgrößte Fraktion, Anfragen und Anträge stellen. Dabei sind gerade dies die rechtlich vorgesehenen Werkzeuge um sich in die politische Diskussion einzubringen und Einfluss auf die Entwicklung der Stadt zu nehmen. Es mag zwar so sein, dass diese Anträge von den Oppositionsfraktionen regelmäßig von der SPD Mehrheit abgelehnt werden. Da aber solche Anträge, etwas abgeändert und mit anderem Briefkopf versehen, nach einiger Zeit wieder eingebracht werden, dokumentiert dies deren Berechtigung.

In der Abhandlung des Bürgermeisters wird auch bemängelt, dass Ratsmitglieder Akten einsehen möchten um sich auf Ausschuss- oder Ratssitzungen umfassend vorzubereiten. Dem könnte durch das Beifügen der gesamten Unterlagen zum den Ratsunterlagen sofort abgeholfen werden. Da die Unterlagen mittlerweile in digitalisierter Form als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt werden, würden nicht einmal Kosten dafür anfallen. Das vom Bürgermeister kritisierte Anhören von Sitzungsaufzeichnungen ist im Landtag Tagesgeschäft. Auch die Klageerhebung gegen einen verfassungsrechtlich bedenklichen Vorgang ist in einem demokratischen Rechtsstaat verbrieftes Recht für Bürger und Institutionen. Schon frühzeitig wurde die Kritik geäußert, der Bürgermeister hätte für Abhilfe sorgen können.

Dass Bürgermeister Roland in dem Papier die Ratsmitglieder, die aktuelle von Bürgern initiierte Bürgerbegehren unterstützen, als Gefahr für die Demokratie darstellt schlägt dem Fass den Boden aus.  

Das Fazit des Bürgermeisters, dass der Rat durch die angebliche Zersplitterung in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt sei, ist eine fatale Fehleinschätzung. Tatsächlich hat sich die Sitzungsdauer des Stadtrates und des Haupt- und Finanzausschusses seit 2004 deutlich verringert, was für eine größere Disziplin gerade in Gremien mit mehreren Fraktionen spricht (Tabelle in der Anlage).

Die Stellungnahme des Gutachters Ulrich Roland zur 2,5% Klausel ist schon deswegen gedruckter Unfug, weil sie im Wesentlichen nur die „Untaten“ der LINKEN Fraktion skandalisiert. Dabei ist DIE LINKE im Gladbecker Rat die drittstärkste Partei und wäre von einer Sperrklausel nicht betroffen. Von 12 angetretenen Parteien und Wählergruppen wären bei der Kommunalwahl 2014 nur drei an einer 2,5 % - Sperrklausel gescheitert. Die von Bürgermeister Roland in dieser Expertise bemängelten Vorgänge wären durch Einführung einer Sperrklausel nicht zu beseitigen.

Das eigentliche Problem von Bürgermeister Roland, der mit der oppositionsunfähigen CDU-Fraktion faktisch eine große Koalition führt ist jedoch, dass er sich bei den entscheidenden Weichenstellungen für die Stadt gegen den erklärten Willen der Bürger stellt. Seine Kritik richtet sich gegen die demokratischen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Bürgern und Opposition insgesamt. Um Bürgermeister Rolands Wunschvorstellungen gerecht zu werden wären umfangreiche Eingriffe in die Verfassung NRW, das Grundgesetzes der BRD und mit damit in die Bürgerrechte erforderlich. Der Mut der SPD-Landtagsfraktion Bürgermeister Roland im Landtag als Gutachter befragen zu lassen ist daher zu bewundern.


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