Schulsozialarbeit muss bleiben – dauerhaft ins Schulgesetz!

Olaf Jung
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In vielen Städten Nordrhein-Westfalens, auch in Gladbeck, schrillen die Alarmglocken, der Erhalt der Schulsozialarbeit steht wieder auf der Kippe.

Vor fünf Jahren hat der Bund das Bildungs- und Teilhabepaket aufgelegt. In diesem Paket enthalten war auch Geld für zusätzliche Sozialarbeiter an Schulen. Zuvor gab es in NRW 1.100 beim Land angestellte Schulsozialarbeiter. Mit dem Geld aus dem Bildungspaket konnten die Städte 1.500 weitere Pädagogen anstellen -  befristet für drei Jahre. Die Bundesregierung und die zuständige Ministerin Andrea Nahles (SPD) sahen keinerlei Veranlassung, das Programm fortzuführen obwohl die Probleme weiterhin bestanden. Nachdem die Finanzierung mit dem Jahr 2014 ausgelaufen war sicherte das Land NRW für weitere drei Jahre (bis Ende 2017) die Schulsozialarbeit. In zahlreichen Kommunen NRWs, auch in Gladbeck, hat DIE LINKE die Forderungen vom „Aktionsbündnis Schulsozialarbeit“ unterstützt, Schulsozialarbeit als dauerhafte Aufgabe an den Schulen zu sichern und im Schulgesetz zu verankern. Dennoch steht die Schulsozialarbeit wieder vor dem Aus!

Schon der Streit zwischen Landes- und Bundesregierung über die Finanzierung der Schulsozialarbeit 2014 hat niemanden geholfen. Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien SPD und Grüne müssen endlich aufhören, bei der Schulsozialarbeit herumzueiern: Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter brauchen sichere Arbeitsplätze und keine prekäre befristete Beschäftigung. Schulsozialarbeit gehört als Aufgabe aller Schulen ins Schulgesetz. Damit wäre sie gesichert und nicht von der Kassenlage der Kommune abhängig. Sie dient allen Kindern und Jugendlichen, egal ob bedürftig oder nicht, egal aus welcher Familienkonstellation, egal an welcher Schulform. Hannelore Kraft wollte kein Kind zurücklassen. Daran muss man sie erinnern und deshalb muss Schulsozialarbeit ins Schulgesetz!


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