In Gladbeck darf kein Straßenrecht herrschen!

Organklage der LINKEN gegen Bürgermeister Ulrich Roland

Olaf Jung
PM Juristisches

Der LINKE Ratsherr Franz Kruse hat wegen des Redeverbotes, das Bürgermeister Roland in der Ratssitzung vom 05.10.2017 gegen ihn verhängt hat, beim Verwaltungsgericht eine Organklage angestrengt. Die LINKE sieht in dem Verbot des demokratischen, parlamentarischen Rederechtes einen weiteren Versuch des Bürgermeisters zur Einschränkung kritischer Debatten. Kritische Debatten sind jedoch in unserem demokratischen, parlamentarischen System eindeutig zulässig und sogar gefordert.

Dieser Vorfall ist kein entschuldbarer Fauxpas des Bürgermeisters, dieser Stil hat Methode. Mit seinen ständigen Kommentaren bei Redebeiträgen von Ratsmitgliedern der Opposition verstößt er als Ratsvorsitzender immer häufiger gegen seine Neutralitätspflicht und wertet somit diese Redebeiträge ab. Es kam durch Bürgermeister Roland in der Vergangenheit auch schon zu beleidigenden oder abwertenden Äußerungen gegen Ratsmitglieder und sogar gegen Zuschauer.

In den letzten beiden Jahren wurden mehrere Kritiker vom Bürgermeister bei Gericht angezeigt und so in ihrem Ruf geschädigt. Allen Beklagten wurde dann vom Gericht bescheinigt, dass ihre Äußerungen keineswegs strafbar waren, doch das blieb weitgehend unbemerkt.

Das Redeverbot unseres Ratsmitgliedes im Stadtrat hat aber eine neue Qualität. DIE LINKE sieht darin eine nicht mehr hinnehmbaren Einschränkung eines demokratischen Grundrechtes. So etwas kennt man sonst nur aus undemokratischen Staaten, in Gladbeck darf es hierfür keinen Raum geben. Zu diesem Zweck hat der LINKE Ratsherr Franz Kruse die Organklage angestrengt.


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