Willy-Brand-Schule: Ratsfraktion DIE LINKE.Gladbeck fordert Beanstandung des Beschlusses

Olaf Jung
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Die Angebote beider Bieter, die an dem Investorenwettbewerb zur Willy-Brandt-Schule teilgenommen haben entsprachen nicht den Vorgaben den Stadt Gladbeck. Bei einem Bewerber wäre die Bankbürgschaft nicht ausreichend gewesen, der andere Bieter war deutlich unter dem für des Filetgrundstück gefordertem Mindestgebot geblieben. Dennoch sah die Vorlage für die Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses am 18. Mai vor, das Grundstück an den unterlegenen Bieter zu vergeben. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch abgesetzt.

In der Folge wurde diesen beiden Bietern die Gelegenheit gegeben ihr Angebot nach zu bessern. Gleichzeitig wurde das ursprünglich geforderte Mindestgebot von 1.884.928 Euro auf 1.073.000 Euro verändert und damit um 43% herabgesetzt. Da das um über 40% abgesenkte Mindestgebot nur den beiden ursprünglichen Bietern mitgeteilt wurde, hatten weitere mögliche Interessenten keine Möglichkeit ein Angebot zu diesen deutlich veränderten Bedingungen abzugeben. Die Fraktion DIE LINKE. Gladbeck hält dieses Verfahren für nicht rechtssicher und befürchtet Klagen von anderen Interessenten. Darüber hinaus zeigt das höhere Angebot, dass die Stadt Gladbeck für dies Grundstück höhere Einnahmen erzielen könnte.

Die Ratsfraktion DIE LINKE.Gladbeck hat den Bürgermeister aufgefordert, den Beschluss des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses über den Verkauf des Grundstückes der Willy-Brand-Schule gemäß §54 der Gemeindeordnung NRW zu beanstanden. In ihrer Aufforderung an den Bürgermeister legt die LINKE dar, dass der Beschluss des Wirtschaftsförderungsausschusses rechtlich angreifbar ist, auf dubiose Weise zustande gekommen ist und einen finanziellen Nachteil für die Stadt Gladbeck bedeutet. Laut der Gemeindeordnung muss der Bürgermeister Beschlüsse beanstanden, die geltendes Recht verletzen und hat diese Möglichkeit auch, wenn mit einem Beschluss dem Wohl der Gemeinde geschadet wird.

Nach Auffassung der LINKEN ist das Vergabeverfahren intransparent abgelaufen. Bei dem Vergabeverfahren für das Grundstück Willy-Brandt-Schule gab es nicht für jeden möglichen Interessenten gleiche Chancen. Das ist rechtlich unhaltbar. Für die entscheidende Sitzung, in der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, gab es keine schriftliche Unterlage, aufgrund der die Ausschussmitglieder sich hätten rechtzeitig informieren können. Während der Sitzung erst wurde von einem vom Bürgermeister beauftragten Rechtsvertreter mündlich seine Sicht der Sachlage geschildert. Andere Fachleute, die vielleicht eine andere Meinung vertreten hätten, konnten nicht gehört werden. Den Wortlaut des Beschlusses für die Vergabe an die Immobilienfirma Jockenhöfer und Babiel erfuhren die Ausschussmitglieder erst ganz kurz, bevor abgestimmt wurde.


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