Auch in Gladbeck gelten demokratische Grundsätze

Olaf Jung
PM Juristisches

Das Urteil des VG Gelsenkirchen ist eine heftige Pleite für Bürgermeister Roland. Am 26. November 2015 hatte der Stadtrat unter anderem einen Beschluss zur Begrüßung der Fortführung der A52-Planungen und der Beauftragung des Bürgermeisters zur Unterschrift unter den Vereinbarungsentwurf zwischen Bund, Land und Stadt gefasst. Die Ratsmehrheit hat damit den Ratsbürgerentscheid von 2012 außer Kraft gesetzt. Dem macht das Verwaltungsgericht jetzt einen klaren Strich durch die Rechnung. Alle Beschlüsse im öffentlichen Teil dieser Ratssitzung sind nichtig, der Ratsbürgerentscheid ist nicht aufgehoben und gilt demnach weiter.

Die Verteilung von Platzkarten an Ratsfraktionen und an vom Bürgermeister ausgesuchte Besucher verstößt gegen eine der Grundregeln unserer Demokratie, das Prinzip der Sitzungsöffentlichkeit. Das Verwaltungsgericht stellte auf die Klage der Ratsfraktion DIE LINKE. Gladbeck eindeutig fest, dass jede Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Zuschauer unzulässig ist. Die Zuschauer müssten, so die Kammer, die tatsächliche öffentliche Meinung abbilden, die sich ja bekanntlich im Ratsbürgerentscheid gegen den Bau der A52 ausgesprochen hat. DIE LINKE hatte vor der Ratssitzung die Kartenvergabe gerügt, einen Antrag auf Vertagung gestellt und vor den Folgen gewarnt. Das Verwaltungsgericht befand jetzt, dass es sich bei der Kartenverteilung um eine diskriminierende Maßnahme handelte und sogar Wiederholungsgefahr besteht.

Das Urteil bedeutet: Der Bürgermeister muss seine Unterschrift unter dem Vereinbarungsentwurf umgehend zurückziehen. Mit seiner Unterschrift verstößt er gegen den nach wie vor gegen gültigen Ratsbürgerentscheid von 2012, der sich gegen den Bau der A52 ausspricht und eine finanzielle Beteiligung der Stadt am Tunnelbau ausschließt. Zwar ist die Vereinbarung nie rechtswirksam geworden, weil Bundesminister Dobrindt die Unterschrift verweigerte, dies ist für das Urteil aber nicht beachtlich.

Die Gladbecker LINKEN haben mittlerweile viele Glückwünsche zur gewonnen Klage aus der Öffentlichkeit erhalten, nicht nur von eigenen Parteimitgliedern, und sehen sich auf ihrem Weg bestätigt. Das unzureichende Demokratieverständnis des Bürgermeisters wird von vielen Bürgern und auch anderen Parteien kritisiert. Dass Gerichte bemüht werden müssen, um in Gladbeck die Einhaltung demokratischer Grundsätze durchzusetzen, ist traurig. Denn eigentlich ist es Sache des Stadtrates, die Verwaltung und den Bürgermeister zu kontrollieren und Übergriffe, wie am 26.November 2016 erfolgt, zu stoppen. Die LINKE wird sich durch die Untätigkeit anderer Fraktionen nicht hindern lassen, sich auch weiterhin für demokratische Zustände in Gladbeck einzusetzen. Die noch laufende Klage unseres Fraktionsmitgliedes Franz Kruse gegen den Entzug seines Rederechtes werden wir mit mit größter Gelassenheit weiterverfolgen.


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