Rechtlich Betreute müssen unverzüglich über ihr Wahlrecht informiert werden – Eintragung in Verzeichnisse notwendig

Olaf Jung
PM SozialesPM Wahlen

LINKE, Grüne und FDP haben gemeinsam und erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag durchgesetzt, dass auch rechtlich Betreute an den EU-Wahlen am 26. Mai teilnehmen dürfen. Die Bundesregierung aus CDU und SPD wollte dies verhindern. 

Allerdings gibt es immer noch Hürden und Handlungsbedarf. 

Rechtlich Betreute dürfen zwar im Prinzip wählen, stehen aber nicht in den Wählerverzeichnissen der Kommunen zu den EU-Wahlen. In Gladbeck sind davon acht Personen betroffen. Sie müssen jetzt einen Antrag auf Aufnahme in das jeweilige Wählerverzeichnis stellen. Die Frist dazu ist bereits der 5. Mai 2019. 

DIE LINKE im Kreistag Recklinghausen hat daher den Kreiswahlleiter gebeten, gemeinsam mit den Kommunen und den im Kreis Recklinghausen tätigen Betreuungsvereinen aktiv zu werden, damit möglichst viele der Betroffenen sich noch in die Verzeichnisse eintragen lassen können. 

Auch Unionsbürger, die im Kreis Recklinghausen leben, aber noch nicht im Wählerverzeichnis verzeichnet sind, müssen bis zum 5. Mai einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. 

Der LINKEN ist wichtig, dass jeder Mensch, der wahlberechtigt ist und wählen will, nicht an den formalen Hürden scheitert. Das wäre ein fatales Signal. Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht Inklusion bei den Wahlen ermöglicht. Dies muss nun auch in der Praxis umgesetzt werden.


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