Corona – wer ist zuständig?

Olaf Jung
PM Gesundheit

Seit einigen Tagen liegt der Corona-Inzidenzwert in Gladbeck bei 59,5. Dies zeigt, dass in Gladbeck eine problematische Situation besteht und schärfere Corona- Schutzmaßnahmen erforderlich sind. In einer Pressemitteilung des Kreises Recklinghausen erklärte der Landrat Süberkrüb, dass keine stadtscharfen Entscheidungen möglich seien, um den Corona-Hotspot in Gladbeck in den Griff zu bekommen. Tatsächlich erlaubt § 15a die schärferen Maßnahmen nur, wenn der Inzidenzwert bezogen auf eine kreisfreie Stadt oder einen Landkreis überschritten wird.

(https://www.ruhrnachrichten.de/castrop-rauxel/ministerium-sagt-stadt-gladbeck-kann-doch-selbst-massnahmen-einleiten-1560944.html).

Die Ruhrnachrichten berichten allerdings, „dass örtliche Ordnungsämter durchaus auch wenn die Voraussetzungen des § 15a der Coronaschutzverordnung nicht vorliegen, die aus ihrer Sicht notwendigen ‚strengeren‘ Schutzmaßnahmen auf der Rechtsgrundlage des § 28 des Infektionsschutzgesetzes selbst anordnen können.“
 

Wenn die Stadt also eigene schärfere Maßnahmen veranlassen darf, dann stellt sich für die LINKE die Frage, warum der Bürgermeister und die Verwaltung in den letzten Tagen so untätig waren. Schon im letzten Sitzungsblock des Stadtrates wurde auf Abstände und Nase-Mund-Masken verzichtet. Hierzu wurde ein Schlupfloch der Coronaschutzverordnung genutzt, das dieses Vorgehen ausdrücklich erlaubt, sofern die Kontaktdaten der Teilnehmer bekannt sind und eine feste Sitzordnung besteht. (vgl. Coronaschutzverordnung § 2b sowie § 13 (1)). Also ist Ansteckung in Ordnung, wenn man weiß, bei wem? Und muss man wirklich alles ausreizen, was erlaubt ist? Vorbildlich gegenüber der Stadtbevölkerung war diese Enge, die damit von Seiten der Verwaltung demonstriert wurde, jedenfalls nicht und wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen auf die ach-so-leichtsinnigen Bürger.

Gladbeck ist ein Corona-Hotspot im Kreis und liegt deutlich über dem Inzidenzwert von 50. Wenn die Verwaltung jedes rechtliche Corona-Schlupfloch zu nutzen weiß, muss die Frage erlaubt sein, warum angesichts des Infektionsgeschehens die Verantwortung auf andere Ebenen weggeschoben wird, obwohl rein rechtlich tatsächlich Handlungsmöglichkeiten bestehen.


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