Gerichtsurteil zur B224

Leserbrief

Franz Kruse
PM A52/B224

Sehr geehrte Damen und Herren.

Seit nunmehr 20 Jahren beschäftige ich mich kritisch mit der B224 und den Ausbauplänen. Im gestrigen Gerichtsurteil hat sich die Stadt eine hefige Klatsche eingefangen.

Ich bitte freundlich um Veröffentlichung meiner Stellungnahme als Bürger und Betroffener der Lärm- und Schadstoffverhältnisse durch die B224.


Geht doch!

Nun hat das Verwaltungsgericht 3 Jahre, nachdem Anwohner der B224 aus der Brokampsiedlung die Stadt verklagt haben, weil die untätig gegen den Lärm der B224 geblieben war, der Stadt aufgegeben die Anwohner gegen den Lärm zu schützen. Seit vielen, vielen Jahren ist die Stadt mit der Ausrede, dass sie nicht zuständig wäre und deswegen nichts tun dürfe, untätig geblieben. Nun, nachdem das Gericht entschieden hat, muss die Stadt etwas tun. Und siehe da, sie ist doch zuständig; z.B. für die Anordnung von Tempo 50, was die Anwohner schon seit Langem fordern.

Da fragt man sich, was die bisherigen städtischen Beteuerungen, man würde ja alles versuchen um die Verhältnisse auf der B224 zu verbessern, aber man dürfe es halt nicht, überhaupt Wert waren. Wer falsche Behauptungen aufstellt und sogar gut gemeinte politische Beschlüsse oder Resulotionen gegen die Zustände auf der Bundesstraße mit falschen Argumenten torpediert, der will gar keine besseren Verhältnisse auf dieser Krampfader des Verkehrs in Gladbeck, denn die schlimmen Zustände dort können als DIE Begründung für die Notwendigkeit eines Autobahnausbaus mitten durch die Stadt herhalten.

Das Gerichtsurteil hat gezeigt: es geht auch anders. Dank der Zivilcourage der klagenden Anwohner ist nun eine neue Chance eröffnet, auch auf anderen Streckenabschnitten der B224 mehr für den Gesundheitsschutz und die Lebensqualität der Anlieger zu tun und so den Ausbau zur Autobahn unnötig zu machen.


Mit freundlichen Grüßen
Franz Kruse


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