Jetzt muss auch Gladbeck seine Interessen zur Krankenhausplanung vertreten

Olaf Jung
PM Gesundheit

Die Gladbecker können sich noch gut daran erinnern, dass zu Weihnachten 2016 in der Geburtsabteilung im Gladbecker St. Barbara Hospital die Lichter ausgingen. Aber die Landesregierung geht jetzt noch viel weiter. In einem Gutachten hat die Landesregierung festgestellt, dass die bisherige Krankenhausplanung zu einer Fehlentwicklung in der Krankenhauslandschaft geführt habe. Das Gutachten habe zudem in der Tendenz eine angebliche Überversorgung in den Ballungsgebieten, insbesondere der Rhein-Ruhr-Schiene, festgestellt. Dieses Gutachten soll die Basis des nächsten Krankenhausplans in NRW werden, der bis Ende des Jahres auf den Weg gebracht werden soll. „Wir wollen künftig Leistungsbereiche und Leistungsgruppen beplanen. Wir wollen die Krankenhauslandschaft so ausrichten, dass Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnort ein Krankenhaus innerhalb von 30 Minuten erreichen“, so Minister Laumann.
So sieht der Umbau eines Gesundheitssystems aus, in dem es in erster Linie um Gewinnmaximierung und nicht um die Bedürfnisse der Menschen geht. Die behaupteten Strukturqualitäten von Superkliniken wie Vorhaltung von Großgeräten und Personal ignorieren, dass akute Krankheitsfälle nicht vorhersehbar sind, dass Behandlungsanlässe und -verläufe individuell sind und dass Qualität durch gute Zusammenarbeit professioneller Teams entsteht.

Diese Krankenhaus-Reform muss gestoppt werden. Die Kliniken in der Region haben sich in den Notfallplänen zur Pandemie-Bekämpfung bewährt und eine gewisse Reserve an Behandlungskapazitäten ist im Notfall unverzichtbar. Die Linke hat daher schon im Juni eine Resolution für die Ratssitzung im September auf den Weg gebracht mit der der Rat der Stadt Gladbeck sich zu den grundgesetzlichen Verpflichtungen bekennt, die sich aus den unabänderlichen Artikeln des Grundgesetzes über die Einhaltung der Menschenrechte und die Sozialstaatlichkeit ergeben. Es besteht eine verfassungsrechtliche und gesetzliche Gewährleistungsverantwortung für die stationäre Gesundheitsversorgung im Sinne geschützter Gemeinwohlbelange.

Gesundheit ist keine Ware, die Gladbecker LINKEN werden sich auch weiterhin für eine Verbesserung der Situation der Patienten, der Pflegerinnen und Pfleger sowie der Ärztinnen und Ärzten einsetzen. Notwendig sind viel eher Personaluntergrenzen in den medizinischen Bereichen, ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag und die Abschaffung des Fallpauschalenprinzips.


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