Planungsrechtliche Zulässigkeit des Neubaus Horster Straße 27, 29

Franz Kruse
Anfrage planen und bauen

Das ehemalige P&C- Gebéude auf der Nordwestecke des Marktplatzes wird derzeit abgerissen, die Neubebauung ist am 05.05.2015 in der Sitzung des Innenstadtausschusses présentiert worden. In der Sitzung bereits fiel auf, dass das neue Gebäude mehr Stockwerke als die umliegenden Marktgebäiude aufweist. Der Neubau am Markt erfolgt entsprechend dem § 34 Baugesetzbuch. Danach muss sich das neu zu errichtende Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und darf das Qrtsbild nicht beeinträchtigen. Um zu klären, ob dies bei der geplanten Neubebauung berilcksichtigt wurde, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Gesamthöhe (in Meter) bekommt das neue Gebéude an der Nordwestecke des Marktplatzes?
  • Welche Gesamthöhe (in Meter) haben die umgebenden Gebäude an der Nordseite des Marktplatzes maximal?
  • Welche Gesamthöhe (in Meter) haben die umgebenden Gebäude an der Westseite des Marktplatzes maximal?
  • Gibt es, abgesehen von dem Sonderfall ,,Marktplatzbunker“, am Markt ein Gebäude mit mindestens gleicher Höhe?
  • Welche Gesamtanzahl an Geschossen bekommt das neue Gebäude an der Nordwestecke des Marktplatzes?
  • Welche Gesamtanzahl an Geschossen haben die umgebenden Gebäude an der Nordseite des Marktplatzes?
  • Welche Gesamtanzahl an Geschossen haben die umgebenden Gebäude an der Westseite des Marktplatzes?
  • Gibt es, abgesehen von dem Sonderfall ,,Marktplatzbunker“, am Markt ein Gebäude mit mindestens gleicher Geschossanzahl?
  • Welche Höhe (in Meter) bekommt das neue Gebäude an der Nordwestecke des Marktplatzes bis zum Ansatz der oberen Staffelgeschosse?
  • Welche Traufhöhe (in Meter) haben die umgebenden Gebäude an der Nordseite des Marktplatzes maximal?
  • Welche Traufhöhe (in Meter) haben die umgebenden Gebäude an der Westseite des Marktplatzes maximal?

Bei der Präsentation im Innenstadtausschuss war nicht klar erkennbar, ob sich der Neubau auf die Breite der Horster StraBe auswirkt. Entsprechende Maßangaben wurden - evtl. weil es sich beim Innenstadtausschuss nicht um den Fachausschuss für Bauen und Planen handelt - nicht genannt. Daher bitte ich um Antworten auch auf diese Fragen:

  • Welche Breite hat die Horster Straße im bisherigen Fassadenbereich minimal und maximal?
  • Welche Breite soll die Horster Straße dort minimal und maximal künftig aufweisen?

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