Zum Hauptinhalt springen
Franz Kruse

Planungsrechtliche Zulässigkeit des Neubaus Horster Straße 27, 29

Das ehemalige P&C- Gebéude auf der Nordwestecke des Marktplatzes wird derzeit abgerissen, die Neubebauung ist am 05.05.2015 in der Sitzung des Innenstadtausschusses présentiert worden. In der Sitzung bereits fiel auf, dass das neue Gebäude mehr Stockwerke als die umliegenden Marktgebäiude aufweist. Der Neubau am Markt erfolgt entsprechend dem § 34 Baugesetzbuch. Danach muss sich das neu zu errichtende Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und darf das Qrtsbild nicht beeinträchtigen. Um zu klären, ob dies bei der geplanten Neubebauung berilcksichtigt wurde, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Gesamthöhe (in Meter) bekommt das neue Gebéude an der Nordwestecke des Marktplatzes?
  • Welche Gesamthöhe (in Meter) haben die umgebenden Gebäude an der Nordseite des Marktplatzes maximal?
  • Welche Gesamthöhe (in Meter) haben die umgebenden Gebäude an der Westseite des Marktplatzes maximal?
  • Gibt es, abgesehen von dem Sonderfall ,,Marktplatzbunker“, am Markt ein Gebäude mit mindestens gleicher Höhe?
  • Welche Gesamtanzahl an Geschossen bekommt das neue Gebäude an der Nordwestecke des Marktplatzes?
  • Welche Gesamtanzahl an Geschossen haben die umgebenden Gebäude an der Nordseite des Marktplatzes?
  • Welche Gesamtanzahl an Geschossen haben die umgebenden Gebäude an der Westseite des Marktplatzes?
  • Gibt es, abgesehen von dem Sonderfall ,,Marktplatzbunker“, am Markt ein Gebäude mit mindestens gleicher Geschossanzahl?
  • Welche Höhe (in Meter) bekommt das neue Gebäude an der Nordwestecke des Marktplatzes bis zum Ansatz der oberen Staffelgeschosse?
  • Welche Traufhöhe (in Meter) haben die umgebenden Gebäude an der Nordseite des Marktplatzes maximal?
  • Welche Traufhöhe (in Meter) haben die umgebenden Gebäude an der Westseite des Marktplatzes maximal?

Bei der Präsentation im Innenstadtausschuss war nicht klar erkennbar, ob sich der Neubau auf die Breite der Horster StraBe auswirkt. Entsprechende Maßangaben wurden - evtl. weil es sich beim Innenstadtausschuss nicht um den Fachausschuss für Bauen und Planen handelt - nicht genannt. Daher bitte ich um Antworten auch auf diese Fragen:

  • Welche Breite hat die Horster Straße im bisherigen Fassadenbereich minimal und maximal?
  • Welche Breite soll die Horster Straße dort minimal und maximal künftig aufweisen?

zurück zu Aktuelles  Anfragen 2015   Themen


 

Ratsarbeit

Anfragen 2020

Anfragen 2019

Anfragen 2018

Anfragen 2017

Anfragen 2016

Anfragen 2015

Anfragen 2014

Anträge 2020

Anträge 2019

Anträge 2018

Anträge 2017

Anträge 2016

Anträge 2015

Anträge 2014

Presse 2020

Presse 2019

Presse 2018

Presse 2017

Presse 2016

Presse 2015

Presse 2014

Reden 2020

Reden 2019

Reden 2018

Reden 2017

Reden 2016

Reden 2015

Reden 2014