Ausbau der B224 zur A52

Olaf Jung
Anfrage /A52/B224Anfrage planen und bauenAnfrage Verkehr

Für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 09.06.2016 hatte die LINKE das Thema „A52 in Gladbeck im Bundesverkehrswegeplan 2030" auf die Tagesordnung setzen lassen. Weil die Mehrheit des Ausschusses ohne Diskussion dieses Themas den Tagesordnungspunkt abgesetzt hat, bitte ich auf diesem Wege um Beantwortung der unten angefügten Fragen.

A) Zum Verständnis des Sachzusammenhanges notwendige Vorbemerkungen, die in der Bauausschusssitzung zur Sprache hätten kommen können:

Im Verlauf der Diskussionen um die A52 haben Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, in den letzten Monaten einige sehr zweifelhafte Informationen an Rat und Öffentlichkeit gegeben. Die Behauptung, dass bei den Besuchen in Berlin eine „Vereinbarung" mit Bund und Land zur A52 ausgehandelt worden wäre, die auch der Bundesminister unterzeichnen würde, steht im Widerspruch zum tatsächlichen Geschehen. Der Bundesminister hat im weiteren Ablauf keine Vereinbarung mit der Stadt Gladbeck und dem Land NRW unterzeichnet. Darum hat die angeblich ausgehandelte „Vereinbarung" keine rechtliche Verbindlichkeit, selbst wenn sie vom Bürgermeister und von Landesminister Groschek unterzeichnet wurde.

Am 10. März dieses Jahres hat der leitende Ministerialdirigent im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Michael Heinze, in der Sitzung des Gladbecker Stadtrates zugesichert, dass das Land NRW die Kosten für einen 1,5km langen Tunnel übernehmen würde. Der Planungsauftrag an Straßen NRW sei entsprechend der nicht rechtsverbindlichen „Vereinbarung" erteilt. Herr Heinze hat angekündigt, dass bis ca. Ende des Monats März ein Planungsablaufdiagramm vorliegen soll, aus dem der zeitliche Ablauf der notwendigen Maßnahmen zur Erstellung einer Entwurfsplanung hervorgehen soll. Danach solle eine Leistungsbeschreibung, aus welcher der Inhalt der Entwurfsplanung hervorgehen soll, erstellt werden. Herr Heinze gab auch an, dass bei den Planungen selbstverständlich die Vorgaben der Rechnungsprüfer beachtet werden. Herr Heinze sagte größtmögliche Transparenz und Zusammenarbeit mit den Bürgern und der Stadt Gladbeck zu.

Am 16. März dieses Jahres wurde der erste Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplanes der Öffentlichkeit vorgestellt, an dem noch Veränderungen vorgenommen werden können. Im Entwurf ist als vordringlicher Bedarf auch der A52-Abschnitt zwischen A2 und Gelsenkirchen-Buer-West enthalten. Wie die LINKE im Rahmen der Zweifel an der angeblichen „Vereinbarung" und der mit Gewissheit fehlenden Rechtsverbindlichkeit nicht anders erwartet hatte, findet sich im vom Bundesverkehrsministerium erstellten Bundesverkehrswegplanentwurf die angeblich mit genau diesem Ministerium vereinbarte lange Tunnelstrecke von 1,5km nicht wieder. Auch die vom leitenden Ministerialdirigenten des Landes NRW, Michael Heinze in Gladbeck mündlich zugesicherte Finanzbeteiligung des Landes für einen Tunnel und für weitere städtebauliche Anpassungsmaßnahmen ist im entsprechenden Abschnitt des Bundesverkehrswegeplanentwurfes nicht enthalten. Schon mit der nicht enthaltenen Tunnelstrecke und der fehlenden Kostenangabe dafür bekam dieser Streckenabschnitt eine relativ schlechte Beurteilung des Kosten-NutzenVerhältnisses von 2,0. Daher ist zu erwarten, dass dieser A52-Abschnitt unter Berücksichtigung der Tunnelkosten gemessen an Kosten-Nutzen-Aspekten nicht bauwürdig sein könnte.

Vom 10. Mai dieses Jahres stammt ein Schreiben des Bundesrechnungshofes an das Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages, der LINKEN MdB Frau Sabine Leidig, das der Ratsfraktion DIE LINKE. Gladbeck vorliegt. (Siehe Anlage). Darin gibt der Bundesrechnungshof an, das er sich bereits im Jahr 2009 mit dem Bauabschnitt der A52 durch Gladbeck beschäftigt hatte und den Bau einer Galerie anstatt eines Tunnels gefordert hat, weil die nach damaligem Stand für einen Tunnel notwendigen Mehrkosten -ohne die weiteren Kosten für die geplanten städtebaulichen Anpassungsmaßnahmen- bereits 31 Mill.C betragen hätten und nicht vom Bund getragen werden sollten. Der Bund hatte zugesagt, die Empfehlung des Bundesrechnungshofes im Abschnitt zwischen A2 bis Gelsenkirchen-Buer-West zu berücksichtigen. Der Bundesrechnungshof führt aus, er würde auch heute noch an seinen Prüfungsfeststellungen aus 2009 für diesen Abschnitt festhalten.

Die LINKE. Gladbeck hegt aufgrund der oben angeführten Tatsachen die Befürchtung, dass die vom Bürgermeister der Stadt Gladbeck und vom Ministerialdirigenten des Landes NRW verkündete Bauausführung (langer Tunnel, etc.) und dessen Finanzierung durch das Land NRW bei dem im Endeffekt zuständigen Bundesministerium keine Berücksichtigung findet und deshalb nicht zum Tragen kommen wird. In diesem Falle droht der Stadt Gladbeck beim Bau der A52 durch ihr Stadtgebiet ein offener Autobahnbau ohne Tunnel, genau so, wie er jetzt bereits im Bundesverkehrswegeplanentwurf vorgesehen ist.

B) Dringende Fragen, die sich aus dem aufgeführten Sachzusammenhang ergeben:

1. Hat die Stadt Gladbeck von ihrer Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplanes eine Stellungnahme abzugeben, Gebrauch gemacht, um zu versuchen in den Entwurf vor der Verabschiedung der Endversion die lange Tunnelvariante und die Finanzierungszusage des Landes einzubringen? Kann diese Stellungnahme gegebenenfalls den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden?

2. Liegt das vom leitenden Ministerialdirigenten Fleinze für Ende März angekündigte Planungsablaufdiagramm, aus dem der zeitliche Ablauf des Planungsprozesses des A52-Abschnittes durch Gladbeck hervorgeht, der Stadt Gladbeck mittlerweile vor? Kann dies den Fraktionen gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden?

3. Liegt der Stadt Gladbeck die von Flerrn Heinze angekündigte, zu erstellende genaue Leistungsbeschreibung für eine Ausschreibung vor, aus der genaue Details der Entwurfsplanung, die das Bundesministerium genehmigen soll, hervorgehen?

4. Wie bewertet die Verwaltung im Hinblick auf die schriftliche Klarstellung des Bundesrechnungshofes, in der er eine lange Tunnellösung eindeutig ablehnt, die Ankündigung des leitenden Ministerialdirigenten Heinze, die Vorgaben des Bundesrechnungshofes zu befolgen?

5. Wie bewertet die Verwaltung die Chancen für den Bau der A52 durch Gladbeck, wenn sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis unter Berücksichtigung der Tunnelkosten nochmals deutlich verschlechtert?

 


zurück zu Aktuelles  Anfragen 2016   Themen


 

Antwort

Peter Breßer-Barnebeck, Leiter Referat Wirtschafts

In Ihrem Schreiben erheben Sie eine Reihe falscher Behauptungen u. a. im Zusammenhang mit der von Herrn Minister Groschek und Herrn Bürgermeister Roland mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums Unterzeichneten Vereinbarung zum Ausbau der B224 zur A52 auf Gladbecker Stadtgebiet. Diese sind wiederholt in der Öffentlichkeit diskutiert und widerlegt worden, insofern erspare ich mir eine erneute Darstellung und verweise auf die bisherigen öffentlichen Äußerungen der Stadt dazu.

Darüber hinaus behaupten Sie, Herr Heinze habe am 10. März in der Ratssitzung für das MBWSV NRW zugesichert, bis ca. Ende des Monats März ein Planungsablaufdiagramm vorzulegen. Dies ist falsch. Herr Heinze hat darauf hingewiesen, dass für den Planungsprozess durch den Landesbetrieb Straßen NRW ein Planungsablaufdiagramm benötigt wird. Für die Planungen des Autobahnausbaus wird eine europaweite Ausschreibung erforderlich sein. Hinsichtlich des hierfür zu erstellenden Leistungsverzeichnisses durch den Landesbetrieb hat Herr Heinze eine Vorstellung im Planungsausschuss oder Rat angeboten. Auch sollen im weiteren Planungsprozess Visualisierungen der Planungen zur Verfügung gestellt werden. Die von Ihnen behauptete Zeitperspektive wurde nicht genannt.

Erste Gespräche auf der Arbeitsebene mit dem Landesbetrieb Straßen NRW haben in den letzten Wochen bereits stattgefunden. Hierüber wird regelmäßig - zuletzt am 08.09.2016 - im Stadtplanungs- und Bauausschuss berichtet.

Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1:

Nein.

Frage 2:

Nein, Herr Heinze hat in der Ratssitzung am 10. März nicht zugesichert, bis Ende März ein Planungsablaufdiagramm vorzulegen. Er hat darauf hingewiesen, dass für den Planungsprozess durch den Landesbetrieb Straßen.NRW ein Planungsablaufdiagramm benötigt wird.

Frage 3:

Nein, Herr Heinze hat auch in der Ratssitzung am 10. März keine Zeitperspektive für das durch den Landesbetrieb Straßen.NRW zu erstellende Leistungsverzeichnis genannt. Angeboten hat er, dass dies nach Fertigstellung im Planungsausschuss oder Rat vorgestellt wird.

Frage 4:

Der von Ihnen konstruierte Widerspruch existiert nicht. Die vom Bundesrechnungshof kritisierten Teilstücke des Tunnels werden bekanntlich nicht vom Bund, sondern von Stadt und Land unter Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln finanziert. Die Verwendung der Städtebauförderungsmittel des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegt nicht der Kontrolle des Bundesrechnungshofes.

Frage 5:

Die Stadt Gladbeck beteiligt sich nicht an Spekulationen der Ratsfraktion DIE UNKE über mögliche Veränderungen des Kosten-Nutzen-Verhältnisses des Teilabschnittes der A52 auf Gladbecker Stadtgebiet.


zurück zu Aktuelles  Anfragen 2016   Themen