Strafanträge der Stadt Gladbeck gegen Gladbecker Bürger

Olaf Jung
Anfrage Sonstiges

Im Auftrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Gladbeck stelle ich eine Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Gladbeck mit einigen Fragen zu den Strafanträgen der Stadt Gladbeck/des Bürgermeisters/des Landrates gegen Gladbecker Bürger im Zusammenhang mit den politischen Auseinandersetzungen um die Aufhebung des Ratsbürgerentscheides im November 2015 bis zur Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplanes 2030.

  • In wie vielen Fällen insgesamt stellte die Stadt Gladbeck/der Bürgermeister/der Landrat in diesem Zusammenhang Strafantrag wegen Beleidigung gegen Gladbecker Bürger?
  • In wie vielen dieser Fälle konnte eine Verurteilung erreicht werden?
  • Wie viele dieser Fälle sind noch nicht abgeschlossen?
  • Welche Kosten endstanden bei der Stadt Gladbeck durch im gleichen Zusammenhang geführte zivilgerichtliche Verfahren? Bitte getrennt nach Gerichtskosten und Honorare für anwaltliche Vertretung/Beratung aufführen.

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Antwort

Ulrich Roland, Bürgermeister

Ich komme zuruck auf Ihre Anfrage gern. § 13 der Geschaftsordnung fur den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschusse vom 4. Juli 2017. Darin fragen Sie nach Strafantragen der Stadt Gladbeck, die im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der B 224 zur A 52 zwischen November 2015 und der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 gestellt wurden. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Die Stadt hat in dem angefragten Zeitraum drei Strafanzeigen wegen Beleidigung im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 224 zur A52 gestellt. Durch diese wurden vier Ermittlungsverfahren gegen Personen eingeleitet. Bei Fragen an den Landrat bitte ich Sie, sich direkt an den Kreis Recklinghausen zu wenden.

Frage 2:

Die vier Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der A52 wurden von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Amtsgericht Gladbeck eingestellt, zwei wegen Geringfugigkeit und zwei, weil die Auserungen noch als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen wurden.

Frage 3:

Alle o.a. Falle sind abgeschlossen.

Frage 4:

Verfahrenskosten fur die Stadt Gladbeck sind aus den o.a. Strafverfahren nicht entstanden. Daruber hinaus ist die Stadt Gladbeck in einem Fall auch zivilrechtlich vorgegangen. Ein Burger hatte im Stadtspiegel unter einer gefalschten Email-Adresse und einer gefalschten Telefonnummer, die auf die Stadt Gladbeck als Absender deuteten, eine Anzeige gegen die A52 im Stadtspiegel geschaltet. Nach anwaltlicher Abmahnung hat der Urheber eine Unterlassungserklarung abgegeben. Die Anwaltskosten fur die Abmahnung i.H.v. 480,20 Euro konnten allerdings nicht beigetrieben werden, da das Amtsgericht Gladbeck eine diesbezugliche Zahlungsklage abgewiesen hat.


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