Fahrbahnsanierung B224

Olaf Jung
Anfrage /A52/B224Anfrage Verkehr

Die B224 ist noch immer nicht Bestandteil der Umweltzone, die Straßen im angrenzenden Gladbecker Bereich jedoch sehr wohl. Im Zuge der jüngsten Instandsetzungsmaßnahmen an der Fahrbahndecke der B224 zwischen Goethestr. und Schützenstr. wurde die Bundesstraße während der Instandsetzung für den Kraftfahrzeugverkehr in einer Fahrtrichtung gesperrt. Der gesamte Verkehr in Fahrtrichtung Essen wurde ab der Kreuzung B224/ Goethestr. über diverse angrenzende Stadtstraßen umgeleitet und an der Einmündung Schützenstra.e wieder auf die B224 zurückgeführt.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wurde bei der Festlegung der Umleitungsrouten durch unsere Stadt die Gladbecker Verwaltung beteiligt und hatte sie ein Mitspracherecht?
  • Wurde bei der Umleitung beachtet, dass nur Fahrzeugen mit einer grünen Umweltplakette die Einfahrt in die Stadt Gladbeck gestattet ist und wurde dies kontrolliert?

Laut Medienberichten wird die gesamte Fahrbahndecke der B224 zwischen A2 und Gelsenkirchen Buer in beiden Fahrtrichtungen im August dieses Jahres erneuert. Aufgrund der Erfahrungen beim Ablauf der obigen Fahrbahninstandsetzung bitten wir den Bürgermeister um weitere Antworten auf folgende Fragen:

  • Soll es im August zu Verkehrssperrungen der B224 kommen?
  • Soll es erneut zu Umleitungen des Durchgangsverkehrs über Gladbecker Stadtstraßen kommen?
  • Welche Möglichkeiten der Steuerung des Umleitungsverkehrs hat gegebenenfalls die Stadt Gladbeck?
  • Wird dabei gegebenenfalls beachtet, dass im Bereich der B224 die angrenzenden Stadtstraßen und weitere Bereiche der Stadt zur Umweltzone gehören in die eine Einfahrt vielen Kraftfahrzeugen, die die B224 befahren dürfen, nicht erlaubt ist?
  • Wird dies gegebenenfalls kontrolliert?
  • Konnten aus einer Betrachtung der vergangenen Baustelle Erkenntnisse für die künftigen Baustellen auf der B224 gewonnen werden?

zurück zu Aktuelles  Anfragen 2019   Themen


 

Antwort des Bürgermeisters

Ulrich Roland

Frage 1:

Die Verwaltung wurde im Rahmen des üblichen Abstimmungsprozesses zu Verkehrsregelungen aufgrund von Baustellen beteiligt. Zu der gewählten Umleitungsführung gab es keine Alternativstrecken durch das Stadtgebiet, ohne dass der Bereich der innerstädtischen Umweltzone betroffen worden wäre.

Frage 2:

Zuständig für Kontrollen des fließenden Verkehrs hinsichtlich der Einfahrtberechtigung in Umweltzonen ist die Polizei. Kontrollen erfolgen punktuell im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes der Polizei. Der Anteil an Fahrzeugen ohne Einfahrtberechtigung in die Umweltzone ist gering. Bei der letzten Sanierungsmaßnahme auf der B 224 handelte es sich um eine temporär eng begrenzte Ausnahmesituation.

Frage 3 und 4:

Eine große Sanierungsmaßnahme für die B224, beide Fahrtrichtungen, ist an den ersten beiden Wochenenden im August diesen Jahres und somit zur verkehrsschwacheren Ferienzeit geplant.

Nach der Planung des Landesbetrieb Straßen NRW soll die B224 in keine Richtung voll gesperrt werden. Es verbleibt über die gesamte Bauzeit jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung, so dass Umleitungen durch das Stadtgebiet nicht vorgesehen sind. Es ist seitens Straßen.NRW geplant, mittels weit vorgelagerten Verkehrstafeln auf die Großbaustelle der B224 hinzuweisen und eine großräumige Umfahrungsempfehlung über Autobahnen (BAB A2, A42, A43) zu geben. Darüber hinaus ist geplant, dass Ampelanlagen auf Gladbecker Stadtgebiet für die Dauer der Arbeiten außer Betrieb zu setzen, um so den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Durch die Maßnahmen soll erreicht werden, dass für den Durchgangsverkehr keine Notwendigkeit besteht auf Gladbecker Stadtstraßen auszuweichen.

Frage 5:

Siehe Antworten zu Fragen 1 und 4.

Frage 6:

Ja, Umleitungen des Verkehrs der B224 durch das Stadtgebiet sind nicht geplant.

Frage 7:

Die Kontrolle des fließenden Verkehrs obliegt ausschließlich der Polizei. Umleitungsverkehr wird nicht durch die Stadt geführt.

Frage 8:

Es hatte sich bereits häufiger in der Vergangenheit gezeigt, dass der Umleitungsverkehr der B224 in Gladbeck innerstädtisch kaum aufgefangen/bewältigt werden kann und es zu großen Problemen, Rückstau-Entwicklungen und Wartezeiten im Fall des Falles einer Komplettsperrung kommt. Auch vor diesem Hintergrund wurde bei der anstehenden Baumaßnahme mit einer zumindest einspurigen Führung pro Fahrtrichtung der B224 und den darüber hinaus o.g. Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant.


zurück zu Aktuelles  Anfragen 2019   Themen


 

Antwort

Ulrich Roland, Bürgermeister

ich komme zurück auf Ihre Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Fahrbahnsanie­
rung der B224 auf Gladbecker Stadtgebiet. Zunächst weise ich darauf hin, dass die Ver­
antwortung für die o. g. Straßenbaumaßnahme beim Landesbetrieb Straßen.NRW liegt.
Insofern habe ich Ihre Fragen mit der Bitte um Stellungnahme an den Landesbetrieb wei­
tergeleitet.
Aufgrund der mir vorliegenden Rückmeldung beantworte ich Ihre Fragen zusammenfas­
send wie folgt:
Fragen 1, 2 und 3:
Welche Ampelanlagen auf Gladbecker Stadtgebiet sollen während der Bauarbeiten abge­
schaltet werden?
Wie soll in dieser Zeit die Zufahrt von den städtischen Straßen auf die B 224 und umge­
kehrt erfolgen?
Wie soll gewährleistet werden, dass Fußgänger und Radfahrer während der Bauarbeiten
die B224 sicher queren können?
Stadt Gladbeck • Willy-Brandt-Platz 2 • 45964 Gladbeck ° Telefon 0 20 43 / 99 22 10 • Telefax 0 20 43/99 18 01?
Antwort:
Im Rahmen der Fahrbahndeckenerneuerung der B224 auf Gladbecker Stadtgebiet werden
an den beiden Wochenenden von Freitag, 02.08.2019 ab 18.00 Uhr bis Montag, 05.08.2019
um 5.00 Uhr und am Freitag, 09.08.2019 ab 20.00 Uhr bis Montag, 12.08.2019 um 5.00 Uhr
die Ampelanlagen Phönixstraße/Bohmertstraße, Schützenstraße und Goethestraße/Stein­
straße außer Betrieb gesetzt.
Als Ersatz wird vor der Deaktivierung dieser Anlagen an der Einmündung Schützenstra-
ße/B224 eine Baustellenampel aufgestellt. Diese ist auf die geänderten Fahrbeziehungen
zugeschnitten und auch mit einer Fußgängerampel ausgestattet.
Für die Erneuerung der Fahrbahndecke verläuft der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen auf
nur einer Richtungsfahrbahn. Die Baustellensignale werden für diese neue Fahrsituation
entsprechend ausgestattet und programmiert. An der Kreuzung Bohmertstraße/Phönix-
straße/B224 wird zusätzlich eine mobile Fußgängerampel aufgebaut. Somit ist sicherge­
stellt, dass die Fußgänger während der Bauarbeiten die B224 an zwei Stellen gefahrlos
queren können. Eine Querung im Bereich der Goethe-/Steinstraße ist nicht vorgesehen.
Dort erfolgt eine Umleitung für Fußgänger über den Festplatz bzw. für den Kfz-Verkehr
über die Hörster Straße.
Die Zufahrt von den städtischen Straßen auf die B224 und umgekehrt erfolgt über die
Baustellenampel an der Schützenstraße/B224 sowie die nicht abgeschaltete Ampelanlage
an der Kreuzung Europastraße/B224.