Schwechater Straße

Olaf Jung
Antrag planen und bauenAntrag Schrottimmobilien

Die Fraktion Die Linke begrüßt es außerordentlich, dass die Verwaltung Perspektiven für Abriss und Neunutzung des Geländes der heutigen Schrottimmobilie Schwechater Straße 38 entwickelt hat.

Auf der Basis der uns zugestellten Ratsvorlage Nummer 19 /0276 dürfte die Angelegenheit aber für eine Zustimmung zum definitiven Abschluss des in der Vorlage umschriebenen Vertrages mit einem „Investor" nicht entscheidungsreif sein.

Wir bitten um Absetzung des entsprechenden Punktes von der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2019, um eine verbesserte Vorbereitung der erbetenen Entscheidung zu gewährleisten.

Die im Haupt- und Finanzausschuss tätigen Mitglieder des Rates sollen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung kommunaler Steuermittel tragen, die die Verwaltung im Zusammenhang mit dem offensichtlich schon weitgehend verhandelten Vertrag mit einem „Investor" ausgeben möchte. Die Ratsmitglieder sollen einem Vertrag zustimmen, der eine langfristige Bindung an ein Privatunternehmen und kommunale Ausgaben in Höhe von voraussichtlich deutlich mehr als einer Million Euro beinhaltet. Dass die Verwaltung dem Rat eine anonymisierte Entscheidung ohne Namen und Daten des Vertragspartners abverlangt, ist in sich widersprüchlich, weil definierte Verträge als wesentlichen Bestandteil die Daten des Vertragspartners enthalten müssen. Davon abgesehen wird die Vorgehensweise der Verwaltung auch der Verantwortung der Ratsmitglieder nicht gerecht.

Nach der in der Vorlage erkennbaren Struktur des Vertragsentwurfs soll dem Vertragspartner ein erhebliches Maß an Verantwortung für die Wohnqualität in Rentfort zukommen. Das betrifft nicht nur den Abriss und den Neubau, sondern insbesondere auch die mitgeteilte, mindestens zehnjährige Verpflichtung für den wirtschaftlich tragfähigen Betrieb eines Supermarktes und damit verbundene Einzelhandelsgewerbe. Die parlamentarische Prüfung und positive Beurteilung der fachlichen, finanziellen und personellen Leistungsfähigkeit des zurzeit nur der Verwaltung bekannten „Investors", seine Referenzen und seine Zuverlässigkeit sind in jeder Hinsicht mindestens ebenso ausschlaggebend für die Ratsentscheidung wie die Kenntnisnahme von den in der Vorlage genannten einzelnen Kosten.

Wir erwarten, dass sich der Investor vor Entscheidung des Rates, gegebenenfalls in einer nicht-öffentlichen Sitzung, persönlich im Ausschuss vorstellt und dabei seine Leistungsfähigkeit unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten plausibel unter Beweis und zur Diskussion stellt.

Nach dem in der Vorlage skizzierten Vertragsinhalt hat die Stadt Gladbeck Kosten in Millionenhöhe zu dem Gesamtprojekt beizusteuern, die aus eigenen Haushaltsmitteln zu tragen sind. Anhand der Verwaltungsvorlage lässt sich vermuten, dass Kostenrisiken des Investors offenbar eindeutig gedeckelt sein sollen, während im Verlauf des Projekts entstehende Mehrkosten,, zum Beispiel beim Abriss, einseitig und in vollem Umfang durch die Stadt zu tragen wären. Damit eine einseitige Risikoverlagerung zu Gunsten des Investors und zu Lasten der Gladbecker Steuerzahler geprüft und ausgeschlossen werden kann, ist es aus unserer Sicht erforderlich, dem Rat diejenigen Klauseln des Vertrages im Wortlaut vorzulegen, in denen die Risiken beider Seiten beschrieben und fair begrenzt werden.

Im Übrigen ist für uns nicht ersichtlich und in der Vorlage der Verwaltung auch mit keinem Wort begründet, warum die Stadt die an einen privaten Dritten zu vergebende Leistung nicht nach den dazu geltenden, gesetzlich verbindlichen Vergaberichtlinien öffentlich ausschreibt, sondern freihändig - und aus Sicht des Rates anonym - an ein in einem nicht transparenten Verfahren kontaktiertes Unternehmen übertragen möchte.

Die gesetzlichen Wertgrenzen des vorliegenden Projektes für eine europaweite, öffentliche Vergabe sind schon unter Ansatz der kommunalen Eigenmittel bei weitem überschritten; hinzu kommt, dass die Stadt im Rahmen der Sanierung der Schwechater Straße Nr. 38 Fördermittel des Landes in Millionenhöhe Euro treuhänderisch verwaltet.

Es liegen aus unserer Sicht keine nachvollziehbaren Gründe für den Verzicht auf ein förmliches Vergabeverfahren vor. Insbesondere ist die Struktur der in Betracht kommenden Leistung klar und marktgerecht beschreibbar (Abriss, Erhalt der Fördermittel und der kommunalen Eigenmittel bei Mitwirkung der Stadt beim Rückbau gern. § 179 BauGB, Eigentumserwerb am Grundstück zu einem sehr günstigen Preis sowie Verpflichtung zum Bau und zum Betrieb der neuen Immobilie). Das ist nicht nur von bestimmten Unternehmen aufgrund individueller Qualifikationen leistbar, sondern typischer Geschäftsgegenstand von Projektentwicklern und Bauträgern, die europaweit und gerade auch in unserer Region breit gestreut aktiv sind.

 


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Der Antrag wurde nach nur wenigen Stunden vom Bürgermeister ohne weitere Rücksprachen zurückgewiesen!


Sehr geehrter Herr Jung,

Sie bitten um Absetzung des Tagesordnungspunktes 16 „Schwechater Straße 38" für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 1. Juli 2019.

Nach über zehn Jahren Leerstand der 14-stöckigen Großimmobilie „Schwechater Straße 38" rückt nun ein Abriss in greifbare Nähe. An ihrer Stelle soll ein eingeschossiges Geschäftszentrum entstehen, das dem Stadtteil Rentfort gute Perspektiven bietet und die dringend notwendige Nahversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ganz erheblich verbessern wird.

Vor diesem Hintergrund besteht insbesondere bei den Bürgerinnen und Bürgern in Rentfort, aber auch bei den Investoren ein großes Interesse an der zügigen Fortsetzung der Angelegenheit.

Im Kern kritisieren Sie, dass die Stadt Gladbeck ohne öffentliche Ausschreibung an einen Ihnen unbekannten Investor einen Zuschuss zu den Abrisskosten leisten möchte.

Dazu stelle ich fest:

  • Der Investor wird sich selbstverständlich in der Sitzung des HFA am Montag, 1. Juli 2019, persönlich vorstellen und seine Pläne für Abriss und Neubau präsentieren. Sie werden feststellen, dass es sich um ein in Gladbeck erfolgreich tätiges Unternehmen handelt, das seine Leistungsfähigkeit in Gladbeck und zahlreichen anderen deutschen Städten überzeugend unter Beweis gestellt hat.
  • Ihre Forderung nach einer öffentlichen Ausschreibung unterstellt, dass die Stadt Gladbeck Eigentümerin der Immobilie ist. Tatsächlich liegt dem Projekt eine rein privatwirtschaftliche Vereinbarung zwischen den bisherigen Eigentümern und dem neuen Investor zugrunde. Dieser ist bereits Teileigentümer und wird nach Erwerb der restlichen Anteile an der Hochhausruine Schwechater Straße 38 automatisch alleiniger Ansprechpartner der Stadt. Selbstverständlich mussten die bisherigen Eigentümer den Verkauf der Immobilie nicht europaweit ausschreiben. Ich möchte aber daran erinnern, dass es in den vergangenen Jahren intensive Gespräche mit verschiedenen Investoren gegeben hat, die nicht zum Erfolg geführt haben. Darüber wurde u.a. im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss regelmäßig berichtet.
  • Den Verhandlungen mit den Investoren, deren Ergebnis am kommenden Montag vorgestellt wird, liegt im Übrigen ein einstimmiger Beschluss des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses vom 5.12.2018 zugrunde, in dem ausdrücklich auch eine mögliche finanzielle Beteiligung der Stadt vorgesehen ist. Im Ausschuss wurde die Größenordnung dieser Beteiligung diskutiert!
  • Grundlage einer möglichen finanziellen Beteiligung der Stadt Gladbeck an den Abrisskosten sind gesetzliche Regelungen, die sich aus dem städtebaulichen Rückbaugebot der Stadt Gladbeck gegenüber den Eigentümern der Schwechater Straße 38 ergeben. Dies wird in der Vorlage der Verwaltung umfassend dargelegt. Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Stadt Gladbeck mit Hilfe der Städtebauförderungsmittel des Landes dem Investor die Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Abrisskosten und dem Wertzuwachs, den das Grundstück durch den Abriss erfährt, erstatten muss. Insofern hat die Stadt keine Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Investoren, sondern ist gesetzlich verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer die beschriebene Differenz zu erstatten.

Das Thema wird bewusst am 1. Juli in öffentlicher Sitzung diskutiert. Dabei können offene Fragen beantwortet, Unklarheiten ausgeräumt werden. Inwieweit die von Ihnen erbetene Absetzung des Tagesordnungspunktes zur Klärung dieser Fragen beitragen könnte, ist nicht nachvollziehbar.

Insofern fordere ich Sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Rentfort auf, Ihren Absetzungsantrag zurückzuziehen und sich konstruktiv an einer Lösung dieses städtebaulichen Problems zu beteiligen!


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