Neuer Notfallplan für INEOS-Phenol liegt aus
Die Gladbecker INEOS-Phenol geht mit gefährlichen Stoffen um, von denen Gefahren ausgehen können. Solche Chemiegroßbetriebe müssen seit Bestehen der EG-Richtlinie 96/82/ (auch Seveso-II-Richtlinie genannt) in Verbindung mit der überarbeiteten zwölften Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Störfallverordnung aus dem Jahr 2000) ein besonderes Sicherheitsmanagement nutzen. Darüber hinaus muss nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (§§ 24; 24a) ein externer Notfallplan erstellt werden. Ziel dieser Gesetzgebung ist, dass durch die Betrieb der Anlage keine Menschen gefährdet werden. Hierzu zählen auch alle, die in der Nähe der INEOS-Anlage wohnen oder arbeiten.
Der aktualisierte externe Notfallplan des Kreises Recklinghausen für die INEOS Phenol GmbH in Gladbeck liegt noch bis zum 15.01.2015 (Mo. - Do. 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.15 Uhr bis 15.00 Uhr; Fr. 8.30 - 12.00 Uhr) im Raum U.3.05 im Untergeschoß des Kreishauses, Fachdienst Bevölkerungsschutz, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45655 Recklinghausen, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen oder Bedenken zum Notfallplan vorgebracht werden.
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