Fracking-Sauerei im Schatten der Fußballeuropameisterschaft

Olaf Jung
PM Umwelt

Über ein Jahr ließ die Bundesregierung ihren Entwurf für ein Pro-Fracking-Gesetz vor sich hin schmoren. Was wir jetzt erleben, ist ein abgekartetes Spiel: Die Große Koalition benutzt die Drohung Niedersachsens zu fracken, um Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen. Die Bundesregierung will ihr Fracking-Recht im Windschatten der Fußballeuropameisterschaft durchpeitschen. Das ist ein durchsichtiges Manöver auf Kosten der Menschen und der Umwelt.

Die Große Koalition legt nun überfallartig ihr Fracking-Erlaubnisgesetz nochmals vor – mit wenigen kosmetischen Änderungen, auf die sich die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. So ist auch gemäß den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen der CDU/CSU und SPD Fracking im Sandgestein, in sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, nach wie vor erlaubt. Damit wird ein ganzes Bundesland - Niedersachsen - den Interessen der Gaskonzerne geopfert. Auch Probe-, Erkundungs- und Forschungsbohrungen im Bereich Fracking bleiben nach den Vorstellungen der Großen Koalition möglich. So hat die Bezirksregierung Arnsberg trotz viele Einwendungen im März den Antrag der Mingas-Power GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken für das Feld 'Haard-Gas' erteilt, das auch Trinkwassergewinnungsgebiete umfasst. Hier sieht man beispielhaft, dass die Genehmigungsverfahren aktuell nur verzögert, aber nicht verhindert werden können. Im Bergrecht sind Versagensgründe definiert, wenn diese nicht zutreffen, dann ist die Erlaubnis zu erteilen. Schon Probebohrungen können die Trinkwassergewinnung am Halterner Stausee gefährden.

Auch das leicht modifizierte Fracking-Regelungspaket wird das gefährliche Gasbohren großflächig in Deutschland ermöglichen. So zerplatzt die Behauptung von den angeblich sehr strengen Regeln bei näherem Hinsehen wie eine Seifenblase. Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz. Deshalb lehnt DIE LINKE dieses Fracking-Gesetzespaket weiterhin ab.


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