DIE LINKE senkt in Gladbeck die Meldegrenze für Parteispenden

Olaf Jung
PM Sonstiges

Wer hohe Geldbeträge an eine Partei spendet, steht im Rechenschaftsbericht der jeweiligen Parteigliederung. Ab 10.000 Euro müssen die Bundes- und Landesparteien die Einzelspenden und ihre Spender aufführen. Summen über 50.000 Euro müssen dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Es ist aber kein Geheimnis, dass Großspender auch in der örtlichen Politik mitmischen, ohne dass es bekannt wird.
 
Nach geltender Rechtslage sind Spenden an eine Partei, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht der Partei zu verzeichnen. Unzulässig sind Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.
 
Die Veröffentlichungsgrenze läßt sich jedoch leicht umgehen, wenn mehrere natürliche Personen unterhalb der 10.000er-Grenze spenden. Zum Beispiel können verschiedene Familienmitglieder oder mehrere Geschäftsführer bis zu jeweils 9999,- Euro spenden und bleiben dabei anonym.
 
DIE LINKE hält eine Grenze von nur 1.000 Euro für sinnvoll und veröffentlicht freiwillig alle Spenden über 1000,- Euro auf ihrer Webseite ( http://www.dielinke-gladbeck.de/service/parteispenden_in_gladbeck/ ). Die anderen Gladbecker Parteien sind ebenso aufgefordert, freiwillig alle Spenden ab 1.000 Euro zu veröffentlichen.


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