Offener Brief an Herrn Albert Lohmann

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Matthias Raith
PM Sonstiges

Offener Brief an Herrn Albert Lohmann,
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

 

Sehr geehrter Herr Lohmann,

ich war bei der von Ihnen geleiteten Verhandlung im Organstreit Kruse gegen Roland am 4.9.2019 als interessierter Zuschauer dabei. Als engagierter und kritischer Gladbecker Bürger möchte ich Ihnen sagen: Sie haben die Verhandlung sehr sachlich, achtsam und freundlich geleitet. In Ihren Äußerungen während der Verhandlung und in Ihrer mündlichen Urteilsbegründung haben Sie allen Beteiligten und allen Zuschauern gut erklärt, dass die Vorfälle, die zur Beurteilung anstanden, nicht mit den demokratischen Gepflogenheiten und den dazu bestehenden Gesetzen in Einklang gebracht werden können.

Umso erstaunlicher ist für mich, dass der unterlegene Bürgermeister unmittelbar nach Ende der Verhandlung eine öffentliche Erklärung abgegeben hat, die deutliche Kritik an Ihrer Verhandlungsführung und dem Urteil der Kammer beinhaltet (Text nachstehend). Herr Roland hat seine Mitteilung bemerkenswerterweise auch an die Ratsmitglieder gerichtet, obwohl die nicht seine Kumpels sind, sondern seine Kontrolleure sein sollen. Ich meine, Sie sollten davon Kenntnis erhalten. Mir ist diese Vorgehensweise, übrigens ähnlich wie das Redeverbot in der Ratssitzung, unverständlich. Sie dürfte mit unserer Verfassung, insbesondere dem im Lichte der Gewaltenteilung gebotenen, achtungsvollen Umgang unter Verfassungsorganen, nicht vereinbar sein.
Wer als Inhaber eines öffentlichen Amtes meint, so mit einem Gericht umgehen zu können, dem nützt auch die beste Erklärung in der Verhandlung und im Urteil nichts.

Ich lese jetzt in der Lokalpresse, dass Herr Roland nach Kenntnisnahme der schriftlichen Urteilsbegründung keine Anträge zum OVG stellen wird, sondern die Sache durch eine Erklärung im Rat erledigen möchte. Das lässt - angesichts der untenstehenden, spontanen Veröffentlichung - Schlimmes befürchten. Herr Roland missbraucht nämlich regelmäßig den Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Bürgermeisters“, der eigentlich für die Bekanntgabe von Formalien und organisatorischen Dingen gedacht ist, um politische Botschaften zu veröffentlichen. Diese Praxis ist noch schlimmer als der von Ihrer Kammer zu recht gerügte Entzug des Rederechts, weil nach der Geschäftsordnung des Rates, eben weil es nur um Unpolitisches gehen sollte, eine Aussprache nicht erlaubt ist.

Ich schäme ich mich, dass ich in einer Stadt lebe, in der führende Leute im Rathaus dergestalt agieren.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Raith 

 


Öffentliche Erklärung von Herrn Ulrich Roland, Bürgermeister:

Als „an der Praxis vorbei geurteilt“ bewertet die Stadt Gladbeck das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, in dem der Entzug des Rederechtes von Ratsherrn Kruse durch Bürgermeister Roland in der Ratssitzung am 5. Oktober 2017 als nicht zulässig beurteilt wurde.

In der Sitzung hatten Bürgermeister Roland und Stadtkämmerer Bunte zum ersten Mal seit 1991 einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2018 in den Rat eingebracht. Anschließend stand die Prüfung der Jahresrechnung 2015 durch einen Wirtschaftsprüfer auf der Tagesordnung. Diese war zwei Tage zuvor im Rechnungsprüfungsausschuss schon einstimmig gebilligt worden. Nun ergriff Ratsherr Kruse das Wort und „enthüllte“, dass die Stadt überschuldet sei. Eine Tatsache, die bereits seit 2012 öffentlich bekannt ist (Stärkungspakt). Nachdem der Bürgermeister Ratsherrn Kruse drei Mal vergeblich bat, zur Jahresrechnung 2015 zu sprechen, bat er ihn, wieder auf seinen Platz gehen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Herr Kruse bereits etwa 5 Minuten gesprochen.

„Angesichts der Fülle von Themen, die im Rat diskutiert werden, ist es notwendig, dass die Redner sich diszipliniert an die Tagesordnung halten und zur Sache sprechen, um die häufig sehr umfangreiche Tagesordnung überhaupt abarbeiten zu können“, betont Bürgermeister Roland. „Schon jetzt ist die Sitzungsleitung schwierig, da immer häufiger nicht mehr zur Sache gesprochen wird und die Redner erst nach Ermahnungen wieder zurück zum Thema kommen. Wenn ich als Sitzungsleiter nach dem Willen des Verwaltungsgerichtes nun nicht mehr auf der Einhaltung der Tagesordnung bestehen darf, wird ein geordneter Sitzungsablauf weiter erschwert.“

Die Stadt will nun auf die schriftliche Urteilsbegründung warten, um ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zu prüfen. „Das Urteil hat, wenn es nicht in der nächsten Instanz korrigiert wird, erhebliche Auswirkungen auf die Sitzungen aller Stadt- und Gemeinderäte in Nordrhein-Westfalen“, erklärt der städtische Rechtsdirektor Dr. Hüpper: „Alle Bürgermeister und Oberbürgermeister wären in ihrer Sitzungsleitung davon betroffen. Es dürfte dann nämlich nur noch selten zulässig sein, Redner, die vom Thema abschweifen, zu ermahnen.“


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