Schallende Ohrfeige für Bürgermeister Roland

Franz Kruse/Rdiger Jurkosek
PM Sonstiges

Eine schallende Ohrfeige hat sich Bürgermeister Roland am 4. September vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Rahmen der Klage des Ratsherrn der LINKEN, Franz Kruse, verpassen lassen müssen. Bürgermeister Roland erschien im Gegensatz zu Ratsherrn Kruse nicht zu der öffentlichen Verhandlung. Das Gericht hat in seinem am Ende der Verhandlung verkündeten Urteil festgestellt, dass der Bürgermeister dem Ratsherrn rechtswidrig ein Redeverbot erteilt hat, als Kruse dabei war, von seinem Rederecht ordnungsgemäß Gebrauch zu machen.

„Das kommt davon, wenn ein Bürgermeister meint, er könne in Gutsherrenmanier Gesetze missachten“ sagte Kruse nach dem Ende der Verhandlung. „Auch im Gladbeck muss man dem willkürlich angemaßten Recht des Stärkeren die tatsächliche Stärke des Rechts entgegensetzen.“

Das schlimme Schauspiel, um das es in der heutigen Gerichtsverhandlung ging, ereignete sich in der Ratssitzung vom 5. Oktober 2017. Damals wurde nach fachlicher Überprüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen der Jahresabschluss des städtischen Haushalts 2015 abschließend beraten und genehmigt. Kruse zitierte im Stadtrat in seinem öffentlichen Wortbeitrag die Darstellungen des Wirtschaftsprüfers aus der nichtöffentlichen Sitzung des vorausgegangenen Rechnungsprüfungsausschusses, dass nämlich der Haushalt einen Fehlbetrag von ca. 28 Millionen € enthielt, sich die Stadt also in einer Pleitesituation befinde, und stellte das zulässigerweise in einen breiteren wirtschaftlichen Zusammenhang. Als klar wurde, dass er damit gerade begonnen hatte, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung, eine grundlegende Kritik an der jahrelangen und (was Haushalt angeht) erfolglosen Politik des Bürgermeisters öffentlich zu machen, entzog ihm Roland nach zwei Ermahnungen, die bereits rechtswidrig waren, das Wort. Nach den sorgfältigen Ausführungen des Gerichts hat Roland damit gegen ein zentrales, grundlegendes Recht jedes Ratsherrn verstoßen, nämlich das demokratische Rederecht im höchsten städtischen Gremium, von dem Kruse als Organ der Stadt und im Interesse der Stadt Gebrauch gemacht habe.

Das Gericht stellte er in der Verhandlung klar, dass es bei dem Rechtsstreit nicht um ein Verfahren zweier Privatpersonen, des Herrn Kruse gegen den Herrn Roland geht, sondern um einen Organstreit zweier kommunaler Mandatsträger, die sich strikt an die ihnen vorgegebenen Gesetze halten müssten. Diese gesetzliche Regel habe Herr Roland nach Auffassung des Gerichtes offensichtlich gebrochen, als er erkannte, dass der Redebeitrages des Ratsherrn Kruse nicht in die vom Bürgermeister gewünschte Richtung ging.

Eher peinlich kamen die Ausführungen der teuren, extern eingekauften Anwältin der Stadt (circa 350 €+ Mehrwertsteuer pro Stunde) daher. Sie wollte dem Gericht erklären, dass bei der Debatte um den Haushaltsabschluss 2015 ein Ratsmitglied nicht das Recht habe über die damit zusammenhängenden Finanzprobleme der Stadt zu reden. Genau dies hatte aber Herr Roland wenige Minuten vor der begonnenen Rede von Franz Kruse selbst getan, sich also an der Debatte, die er zu seinen Gunsten verhindern wollte, selbst aktiv beteiligt.

Zu hoffen bleibt, dass der Bürgermeister das Urteil annimmt und künftig sein von vielen Seiten kritisiertes Verhalten im Stadtrat mäßigt.


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